Änderung Sondereigentum: Zustimmung Wegeberechtigter?

  • Ich habe folgenden doofen Fall auf dem Tisch:

    Die Eigentümer eine 2-Parteien WEG-Anlagen kaufen das Nachbargrundstück und vereinigen es mit dem WEG-Grundstück. Sodann ändern sie die Teilungserklärung und schaffen 3 weitere Einheiten (auf dem hinzu erworbenen Grundstücksteil).

    Die in Abt. III der Einheit 1 eingetragene Gläubigerin stimmt allem zu. Im GB der 2. Einheit ist in Abt. III nichts eingetragen.

    Allerdings sind in beiden Einheiten Grunddienstbarkeiten (Wegerechte) eingetragen, die sowohl auf dem bisherigen Bestand als auch auf der neuen Fläche lasten.

    Müssen die Dbk.-Berechtigten nun hier irgendwie mitwirken oder übertrage ich einfach alle Dienstbarkeiten ohne Weiteres auf die neu zu bildenden Einheiten?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Dienstbarkeiten lasten doch auch nach der Vereinigung nur auf den bisherigen Flurstücken. Ich würde sie daher auch so (jeweils "... lastend auf dem Flurstück x") in die neuen Blätter übernehmen.
    Die Berechtigten sind m.E. nicht betroffen und müssen auch nicht mitwirken.

    Life is short... eat dessert first!

  • Okay, mit etwas Verstand hätte ich da eigentlich auch selbst drauf kommen können aber diese Urkunde mit den zig Anlagen und Plänen macht mich fertig. :oops: :nzfass:

    Danke für Eure Hilfe!

    Ulf

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