Hallo,
ich frage mich gerade, wenn ich in Beratungshilfe jemanden sitzen habe, der zB. 21 Jahre alt ist und Student, sind dann noch die Einkommensverhältnisse der Eltern zu prüfen?
Meine Kollegin meinte, bis zum 25. Lebensjahr, findet aber auch die Grundlage nicht mehr. Ich mache BerH erst seit kurzem und
weiss es daher leider auch nicht....... oder ist das überhaupt richtig?
Danke für eine Antwort.