grenzüberschreitende PKH Scheidung Spanien

  • Moin

    wir haben das erste Mal mit einem entsprechenden Antrag zu tun.:( Gibt es für Berlin eine Konzentrationsverordnung und wenn nicht sind wir für alle Anregungen dankbar .

    Die Vordrucke haben wir gefunden und auf der Seite AG Warendorf haben wir schon gelegen. Die Frage ist ob bestimmte Sachen unbedingt zu beachten sind.

    gruß

    wulfgerd

  • Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

    Die Richtlinie findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks Anwendung. Zwischen Dänemark und mehreren Mitgliedstaaten gilt das Europäische Übereinkommen von 1977 über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe.

    Die Übermittlungsstellen sind für die Übertragung von Anträgen zuständig. Die Empfangsstellen sind für den Empfang von Anträgen zuständig.

    Die Verordnung sieht zwei Formblätter vor, eines für Anträge auf Prozesskostenhilfe und eines für die Übermittlung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe.

    Artikel 8 der Richtlinie legt fest, was das inländische Gericht zu leisten hat, wobei zu beachten ist, dass für die Übersetzung der Formulare keine Kosten anfallen können, weil diese jeder mit der Europäischen Gerichtsatlas (http://ec.europa.eu/justice_home/j…ormation_de.htm ) in jeder EU-Sprache erstellen kann. Es kann sich also nur um die Übersetzung der Eintragungen in das Formular handeln.


    Die Formulare sind in spanischer Sprache auszustellen


    Wenn man sich einen Überblick verschaffen will, was in Spanien für die Scheidung im Allgemeinen und für die PKH in Scheidungsverfahren im Besonderen gilt, braucht man nur im Justiziellen Netz der EU (http://ec.europa.eu/civiljustice/index_de.htm ) nachzuschauen. Es gibt dort genügend Informationen zu beiden Stichpunkten

  • Hallo,

    vor dem Wochenende wartet noch eine doofe Akte auf mich. Es geht um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe zwecks Zwangsvollstreckung in den Niederlanden.
    Der Antragsteller hat seinen Wohnsitz in unserem Gerichtsbezirk, sodass ich eigentlich zuständig wäre. Nun habe ich gelesen, dass es Zuständigkeitskonzentrationen gibt. Meine Frage ist jetzt, wo ich nachlesen kann, ob es eine Zuständigkeitskonzentration für das Oberlandesgericht Hamm/Landgerichtsbezirk Essen gibt. Die zuständige Sachbearbeiterin beim Landgericht konnte mir leider nicht weiterhelfen.
    Meine zweite Frage wäre, wo ich die zuständige Empfangsstelle in den Niederlanden nachlesen kann.

    Für eure Hilfe schon mal vielen Dank.

    Christina

  • Hallo nochmal,

    habe jetzt die Akte mit dem Antrag auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe vom Amtsgericht am Landgericht zurückbekommen mit dem Hinweis das nach §1077 ZPO das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig ist.
    Kann mir daher jemand sagen, woraus sich die Zuständigkeitskonzentration beim Amtsgericht am Landgericht ergibt?

    LG und vielen Dank schonmal

    Christina

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