Vielen Dank für eure Antworten!
Somit Ergänzungspflegschaft bis zur Volljährigkeit und der Ergänzungspfleger beauftragt jährlich einen Experten (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) zur Prüfung des Jahresabschlusses. Die Kosten für die Ergänzungspflegschaft und den Experten muss die Gesellschaft tragen.