Hallo,
habe im Forum auf die Schnelle nichts gefunden.
Betreuter ist verstorben, es gibt ein restliches Guthaben in Höhe von 2897,92 € und ein Kautionssparbuch beim Vermieter.
Betreuerin hat nun Vergütung in Höhe von 1144,73 beantragt.
1. Frage)
Muss ein Pfleger für unbekannte Beteiligte bestellt werden, weil Erben unbekannt sind? Es wurde bisher nur ausgeschlagen... Ist der Pfleger zwingend erforderlich, da es sich doch um feste Pauschalen handelt?
2. Frage)
Erhält der Betreuer die Vergütung aus dem Restnachlass? Habe gerade in einem anderen Beitrag etwas von einem Erbenfreibetrag gelesen???
Bin für jeden Hinweis dankbar!!!