Amtspflicht?

  • Fragen über Fragen:

    Besteht eine Amtspflicht, den IV zur Auskunftserteilung nach § 167 InsO anzuhalten (ggf. zu zwingen), wenn dieser dem trotz Gläubigeraufforderungen nicht nachkommt (insoweit Verletzung einer eigenständigen, insolvenzspezifischen Pflicht des IV?) ?

  • Klage vor ordentlichem Gericht, keine Aufsichtsmaßnahme des Insolvenzgerichts möglich.

    Für den Verwalter muss die Auskunft im Umfang jedoch zumutbar sein.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Kommentierungen sagen: Auskunftsklage.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • kommentare sind alle ganz ganz schlau, vor allem in der InsO, wo denn dann einer vom anderen nur noch zitiert; das hat leider häufig mehr mit elfmeterschießen zu tun als mit juristisch sauberer und auch noch der praxis zuträglicher erkenntnis. Vorliegend mögen die Kommentare ja recht haben. Aber mal eine praktikersicht dazu: bevor ich mir hinterher bei der schlussrechnung über die verfahrenskosten eines möglicherweise verlorenen prozesses zu lasten der masse gedanken machen muss, sehe ich auch mal den weg der mediation.... . Ein kurzes telephonat zwischen gericht und verwalter hat bisher wohl kaum jemanden wirklich überfordert....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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