Moin,
in einer Akte, Schuldner ist verstorben, hatte ich die Nachlassakten beigezogen.
Abgesehen davon, dass m. M. nach die weiteren Erben nicht korrekt "ermittelt" wurden, 1953 Abs. 3 BGB, ist auf Nachfrage der Nachlassabteilung nur bekannt, dass der Sohn und die Ehefrau des Schuldners als Erben in Betracht kommen würden, dass die Ausschlagungsfristen verstrichen sein dürften und näheres nicht bekannt sei...
Wie wird das an anderen Gerichten gehandhabt?
Wenn offensichtlich Erben da sind, die nicht ausgeschlagen haben
a) Variante a: Vom Nachlassgericht informiert.
b) Variante b: Vom Nachlassgericht nicht informiert.
Ich kann ja nicht einfach eine KR losschicken, wenn die Erben nicht informiert wurden?