Parteireisekosten innerhalb politischer Gemeinde

  • Ich hab keinen Thread gefunden, der genau passen würde. Falls es den gibt, bitte verschieben/löschen/steinigen. :cool:

    Im Forum nebenan wurde gerade gefragt, ob die Parteireisekosten ebenso wie beim RA einen "Grenzübertritt" notwendig machen. Das Gericht hat die Fahrtkosten unter Hinweis auf Zöller, Kommentar zu § 91 ZPO, Rd.-Nr. 13, Stichwort: Reisekosten der Partei abgelehnt. Dort steht tatsächlich, daß für das JVEG die Vorbemerkung 7 Abs.2 entsprechend anzuwenden sein soll.

    Das ist mir völlig neu. Hätte ich ohne Nachschlagen auch sofort gegenteilig beantwortet. Deshalb jetzt zur Absicherung die Frage an die Wisser - gebt Ihr Reisekosten für die Partei auch innerhalb der politischen Gemeinde?

  • Die Entscheidung, die der Zöller zitiert, ist abzulehnen. Eine analoge Anwendung der Vorb. 7 Abs. 2 VV RVG kann nicht in Betracht kommen, da weder eine Regelungslücke besteht, noch ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt. Das liegt schon daran, daß es sich bei dem RVG - wie der Name impliziert - und den Reisekosten um eine "Vergütung" handelt, die in Ausführung eines "Geschäftes" entsteht. Bei einer Partei und dem JVEG handelt es sich dagegen um eine Entschädigung (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 JVEG), die zudem nicht in Ausführung eines "Geschäftes" entsteht. Daher haben auch das LG Berlin (Beschluß vom 06.02.2008 - 82 T 287/07 = AGS 2008, 515 = RVGreport 2008, 268) und das AG Limburg (Beschluß vom 16.09.2010 - 4 C 304/09 = AGS 2010, 568 = NJW-Spezial 2010, 732) zurecht die Erstattung im Rahmen des JVEG unabhängig vom "Verlassen der politischen Gemeinde" gewährt.

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  • :zustimm:

    Ich meine, das Thema ist schon mal erörtert worden, ich weiß nur nicht, ob in diesem Forum. Der genannte Kommentar "beißt" sich voll mit der Entscheidung des LG Berlin. Es wurde seinerzeit festgestellt, dass insbesondere die Parteien großflächiger Städte (Berlin, Frankfurt, HH etc.) auf diese Weise in den Genuss von Reisekosten kommen auch innerhalb der Gemeindegrenze.

  • Meine Erinnerung gegen die Absetzung der Parteireisekosten wurde zurückgewiesen unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.07.1997, 10 W 77/97. Mal abwarten, was der Richter dazu sagt.

  • Meine Erinnerung gegen die Absetzung der Parteireisekosten wurde zurückgewiesen unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 08.07.1997, 10 W 77/97. Mal abwarten, was der Richter dazu sagt.

    Irgendwas passt da nicht.
    Wenn die Erinnerung zurückgewiesen wurde, muss der Richter doch schon entschieden haben.

    Auf jeden Fall scheint es so als wäre das zumindest früher die herrschende Meinung gewesen. So wie das OLG Düsseldorf sah es auch das OLG Hamm (23 W 358/80) und wohl auch das OLG Stuttgart (8 W 501/83) und das OLG Köln (17 W 86/75, JurBüro 1976, 375). Wobei ich die Entscheidung des OLG Stuttgart nicht im Volltext und die des OLG Köln überhaupt nicht gefunden habe.

    Angesichts der neueren entgegenlautenden Rechtsprechung wäre es schön mal eine "neue" obergerichtliche Entscheidung zu bekommen.

    Perfektion ist eine Illusion.

    Einmal editiert, zuletzt von jfp (29. Juni 2020 um 16:01) aus folgendem Grund: Formatierung

  • Update: Erinnerung durch Richter zurückgewiesen mit Verweis auf o. g. Urteil.

    Ich verstehe es nicht. :mad: Dann werde ich wohl in dem betreffenden LG-Bezirk keine Reisekosten mehr beantragen brauchen.

  • Ich verstehe es nicht. :mad: Dann werde ich wohl in dem betreffenden LG-Bezirk keine Reisekosten mehr beantragen brauchen.


    Alle schreiben nur von einander ab. Das OLG Düsseldorf "begründet" seine Entscheidung damit, daß der RA ja auch keine Reisekosten innerhalb der politischen Gemeinde erhält. Wieso das keine überzeugende "Begründung" sein kann, habe ich ja schon in #2 geschrieben.

    Ich würde aber nicht verzagen und nicht gleich das ganze LG verteufeln. Wenn Du an eine andere Kammer bzw. Einzelrichter/in kommst, hat diese/r evtl. wieder eine andere (überzeugendere) Meinung. "Steter Tropfen höhlt den Stein", heißt es doch immer. :D;)

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