Hallo Zusammen,
nachdem die Stellungnahmen der Verbände zum RefE eingeganen sind, schäftigt sich ja z.Zt. der Bundestag mit dem Entwurf.Der § 114 InsO soll ja wohl ganz entfallen. Dann kann ja der InsVerw mit InsErföffnung die pfändbaren Teile eines Einkommens direkt zur Masse einziehen. Angenommen, ein Schuldner beantragt aber keine Restschuldbefreiung, dann endet ja mit Abschluss des InsVerf. auch die Möglichkeit der Einziehung des pfändbaren Einkommens durch den InsVerw. Wenn dann ein nicht befriediger Gläubiger wieder die 2. Insolvenz des Gläubigers beantragt, beginnt das gleiche "Spiel" von vorne oder? D.h. ja in letzter Konsequenz, wenn hohes pfändbares Einkommen des Schuldners vorhanden ist und die nicht befriedigten Gläubiger immer wieder Ins beantragen, könnte so ein weitgehende Befriedigung der Gläubiger erfolgen. Und die Kreditinstiute schauen wohl in die "Röhre" weil Sie ja nicht mehr in dem Maße von §114 InsO- zwei Jahre Abführung bei erfolgter Abtretung der pfändbaren Lohnansprüche- profetieren.
Seht Ihr das auch so?