InsO-RefE 2012

  • Hallo Zusammen,
    nachdem die Stellungnahmen der Verbände zum RefE eingeganen sind, schäftigt sich ja z.Zt. der Bundestag mit dem Entwurf.Der § 114 InsO soll ja wohl ganz entfallen. Dann kann ja der InsVerw mit InsErföffnung die pfändbaren Teile eines Einkommens direkt zur Masse einziehen. Angenommen, ein Schuldner beantragt aber keine Restschuldbefreiung, dann endet ja mit Abschluss des InsVerf. auch die Möglichkeit der Einziehung des pfändbaren Einkommens durch den InsVerw. Wenn dann ein nicht befriediger Gläubiger wieder die 2. Insolvenz des Gläubigers beantragt, beginnt das gleiche "Spiel" von vorne oder? D.h. ja in letzter Konsequenz, wenn hohes pfändbares Einkommen des Schuldners vorhanden ist und die nicht befriedigten Gläubiger immer wieder Ins beantragen, könnte so ein weitgehende Befriedigung der Gläubiger erfolgen. Und die Kreditinstiute schauen wohl in die "Röhre" weil Sie ja nicht mehr in dem Maße von §114 InsO- zwei Jahre Abführung bei erfolgter Abtretung der pfändbaren Lohnansprüche- profetieren.

    Seht Ihr das auch so?

  • Aus meiner Sicht ändert sich - mit Ausnahme des Wegfalls der Sperrfrist von 2 Jahren - nichts. Statt dessen kann etwas mehr Masse generiert werden und der Schuldner muss nicht nur für einen Gläubiger schuften...

    Angenommen, ein Schuldner beantragt aber keine Restschuldbefreiung, dann ...

    Aus welchem Grund sollte denn ein Schuldner keine RSB beantragen? Im Übrigen: auch wenn keine RSB beantragt wird, tritt keine Änderung ein. Auch bisher haben die Gläubiger in diesem Fall die Möglichkeit, ihre Forderungen nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wieder beizutreiben und auch ein neues Insolvenzverfahren zu beantragen.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Ok. aber die Banken stellen sich nach Inkfraftreten der Reform ja wohl schlechter.

    Wie ist der neueste Stand hinsichtlich der Befriegigungsquote von 25% und Verkürzung der Wohlverhaltenphase auf 3 Jahre????

  • wenn man der Meinung ist, dass die Abtretung der pfändbaren Bezüge ein probates und sicheres Mittel ist, dann sicher ja. Bei einer Kfz-Finanzierung darf man sich dann halt nicht mehr auf eine Vollfinanzierung einlassen, so dass der Wert des sicherungsübereigneten Fahrzeuges dann als alleinige Sicherheit die Restvaluta deckt. Das bedeutet natürlich weniger vermittelte Darlehensverträge.

    Andererseits: ich kenne die internen Berechnungsgrundlagen zu Gewährung von Fahrzeugfinanierungen nicht, gehe aber mal davon aus, dass, über alles gerechnet, die Finanzierungszinsen so bemessen sind, dass der Ausfall bei den pfändbaren Bezügen schon mit verpreist sind, ähnlich wie bei den Ratenzahlungskäufen bei Versandhandel. Diejenigen, die den Vertrag erfüllen, zahlen für die anderen mit. Ein Ausfall drückt somit lediglich den Gewinn.

    Andere Länder, andere Sitten: In manchen Ländern geht die Abtretung von Bezügen garnicht, bzw. ist beschränkt auf ein 1/2 Jahr.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Neuregelung halte ich für konsequent: wenn schon Gleichbehandlung der Gläubiger, dann sollten auch alle im gleichen Boot sitzen. Dass die Abtretungserklärung des Schuldners durch eine Vorausabtretung ausgehebelt werden konnte, war für mich von Anfang an ein Unding.

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Die Neuregelung halte ich für konsequent: wenn schon Gleichbehandlung der Gläubiger, dann sollten auch alle im gleichen Boot sitzen. Dass die Abtretungserklärung des Schuldners durch eine Vorausabtretung ausgehebelt werden konnte, war für mich von Anfang an ein Unding.


    Na ja, da ging es nicht um das Aushebeln; die Blickrichtgung war eine andere: mit der Schaffung der RSB und des § 114 InsO sollte ein (moderater) Eingriff in die Personalkreditsicherheiten erfolgen. Das Ganze war ein Kompromiss zulasten der Kreditgeber. Zum Wegfall (der wohl von der Kreditwirtschaft auch nicht mehr großartig hinterfragt wird, da wohl diese Personalkreditsicherheit ohnehin praktisch entwertet ist) ließe sich für die aufgeworfene Fallgestaltung eine relative Unwirksamkeit im Gesetz umsetzen.....

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    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • schönen Dank für Euere Antworten.

    Aber nochmal, kennt einer den Stand der Diskussionen im Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der Quote von 25% und 3 Jahre RSB? M.W. wird das im Bundestag z.Zt. debattiert.

    Die Stellungnahmen verschiedener Verbände habe ich auch gelesen dort gibt es ja sehr unterschiedliche Auffassungen dazu!!!!!!

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