Ich beantrage die Vergütung in einer Beratungshilfesache. Im Vergütungsantrag steht: "Die Angelegenheit ist beendet." Jetzt kommt der folgende Textbaustein:
"Ihrem Vergütungsantrag und den eingereichten Unterlagen ist nicht zu entnehmen, dass ein Fälligkeitstatbestand des § 8 RVG erfüllt ist. Es wird daher um Darlegung gebeten, inwiefern der Auftrag erledigt bzw. die Angelegenheit beendet ist."
Ich habe damit zwei Probleme: Zum einen frage ich mich, ob ich das wirklich detailliert nachweisen muss. Irgendwann bekomme ich die Vergütung sowieso. Vorschuss habe ich nicht gefordert. Wenn die Beratungshilfe da wäre, würde ich die Akte weglegen. Als RA weiß ich, wann eine Sache beendet ist. Natürlich kann es immer passieren, dass ich die Akte später wieder rausholen muss, weil sich doch etwas Außergewöhnliches ergeben hat. Zum anderen verbietet es mir meine Schweigepflicht, das ganze Mandat detailliert darzulegen. Und der Aufwand wäre so groß, dass es wirtschaftlicher wäre, ganz auf die Vergütung zu verzichten.
Zudem kommen seit geraumer Zeit immer wieder neue Rückfragen, wo vorher nicht beanstandet wurde. Mir scheint es, dass da jemand den ganzen Tag lang neue Textbausteine entwirft.