Anmeldung im zweiten Insolvenzverfahren

  • Hallo,

    wir haben unsere Forderung in einem Insolvenzverfahren aus 2008 angemeldet, diese wurde festgestellt. Das Verfahren wurde letzten Monat nach §207 InsO eingestellt, RSB wurde zurückgewiesen.
    Die selbst. Tätigkeit des Schuldners wurde in dem Verfahren aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben.

    Der Schuldner häufte wohl neue Verbindlichkeiten an, so dass 2010 ein neues Insolvenzverfahren eröffnet wurde, von dem ich leider erst heute erfahren habe.
    Verwalter ist der gleiche wie im ersten Verfahren, das Verfahren läuft noch.

    Muss ich nun im zweiten Verfahren neu anmelden oder erfolgt eine „automatische“ Übernahme? Falls ich anmelden muss, ist für meine Anmeldung im zweiten Verfahren ein vollstreckbarer Tabellenauszug vom ersten Verfahren notwendig (kostet Zeit und Geld) oder geht die Anmeldung auch einfacher?

    Vielen Dank für Eure Antworten
    Banksitzer

  • Du musst in diesem Verfahren neu anmelden. Es sollten eigentlich die Anmeldeunterlage ausreichen, die Du im ersten Verfahren vorgelegt worden sind.

    Ist eine Forderungsanmeldung im zweiten Verfahren noch möglich?

    (Eine vollstreckbare Ausfertigung der Tabelle kostet übrigens nix.)

  • Danke für die schnelle Reaktion.

    Anmeldung ist noch möglich, da das Verfahren nach Aussage des Sachbearbeiters beim Verwalter noch eine Weile läuft.
    Ich denke, ich werde den Weg über den Tabellenauszug gehen, ist für mich weniger aufwändig (Unterlagen für die Anmeldung im ersten Verfahren waren doch recht umfangreich, da mehrere Darlehen) und erspart neue Diskussionen über den Bestand der Forderung und die Vollständigkeit der Unterlagen.

  • Dann hast du aber nur die Zinsen und Kosten bis zur Eröffnung des ersten Insolvenzverfahrens angemeldet. Was ist mit den Zinsen und Kosten bis zur EÖ des neuen Verfahrens?

  • Danke für die Anregung zu den Zinsen. Da auch im neuen Verfahren wohl keine Quote zu erwarten ist, werde ich das mit den Zinsen pragmatisch handhaben. Die Anmeldung selbst macht wirtschaftlich zwar vermutlich überhaupt keinen Sinn, es sind aber öffentliche Förderinstitute als Ausfallbürgen bei uns mit involviert, so dass ich insgesamt nicht drum rum komme.

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