Hallo,
wir haben unsere Forderung in einem Insolvenzverfahren aus 2008 angemeldet, diese wurde festgestellt. Das Verfahren wurde letzten Monat nach §207 InsO eingestellt, RSB wurde zurückgewiesen.
Die selbst. Tätigkeit des Schuldners wurde in dem Verfahren aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben.
Der Schuldner häufte wohl neue Verbindlichkeiten an, so dass 2010 ein neues Insolvenzverfahren eröffnet wurde, von dem ich leider erst heute erfahren habe.
Verwalter ist der gleiche wie im ersten Verfahren, das Verfahren läuft noch.
Muss ich nun im zweiten Verfahren neu anmelden oder erfolgt eine „automatische“ Übernahme? Falls ich anmelden muss, ist für meine Anmeldung im zweiten Verfahren ein vollstreckbarer Tabellenauszug vom ersten Verfahren notwendig (kostet Zeit und Geld) oder geht die Anmeldung auch einfacher?
Vielen Dank für Eure Antworten
Banksitzer