Hallo liebe Kollegen,
habe zu folgendem Problem leider nix über die SuFu gefunden:
Mir liegt ein vor dem LG geschlossener Vergleich mit dem Inhalt vor:
Beklagte X überträgt ihren Anteil an der Erbengemeinschaft nach ..
an die Kläger Y und Z. Y und Z nehmen die Übertragung an.
Bin nun am überlegen, ob das fehlende Anteilsverhältnis zu dem
die beiden Kläger den Erbanteil übertragen bekommen, die Übertragung unwirksam
macht.
Im Palandt hab ich zu § 2033 BGB RdNr. 2 folgenden Satz gefunden:
"Zulässig ist auch der Erwerb eines Miterbenanteils durch mehrere Personen,
sei es dass diese in einem bestimmten Gemeinschaftsverhältnis stehen oder
sich miteinander in keinem besonderen Rechtsverhältnis befinden."
Heißt das jetzt ich brauch kein Anteilsverhältnis??? Bin verwirrt!