Ein Antragsteller will den Erlaß einer einstweiligen Verfügung beantragen. Er wurde vor 10 Jahren in einer Klinik behandelt und die rücken die damaligen Befunde / Unterlagen nicht raus, bzw. behaupten, sie hätten nichts mehr.
Angeblich müssen solche Unterlagen 10 Jahre aufgehoben werden und können dann vernichtet werden.
Die 10 - Jahres - Frist läuft nächste Woche ab......
Beschwerden bei Ärztekammer, Anforderung durch andere Ärzte usw.usw. haben nichts gebracht.
Kann man so Herausgabeansprüche mit einer "Einstweiligen" geltend machen? Wenn der Antragsteller die Unterlagen mal in Händen hat, dann ist ja schon ein endgültiger Rechtszustand hergestellt.