verschiedene angelegenheiten?

  • 1. antrag: forderungsabwehr gegen x
    2. antrag: forderungsabwehr gegen y

    der ra wurde am selben tag beauftragt (bzw. es steht dasselbe antragsdatum auf dem antrag).

    kann man schon sagen wegen der gleichzeitigkeit des auftrags das es sich hier um eine angelegenheit handelt?

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Neben der Gleichzeitigkeit des Verfahrens muss auch noch Gleichartigkeit und innerer Zusammenhang vorliegen, damit es eine Angelegenheit wird.
    Wenn es unterschiedliche Gegner gibt ( x+ y) trifft das schon mal nicht zu.

    Gegebenenfalls könnte man aber sagen, dass -wenn es um einen identischen Sachverhalt geht- in einem der Verfahren der Antrag mutwillig ist-, aber dazu kenne ich den Sachverhalt nicht ...

  • Wie die Vorposter. Auch würde ich die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beauftragung prüfen. Musste überhaupt ein RA eingeschaltet werden oder ist der Antragsteller nur zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig.

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