Verfahrensarten EuInsVO

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zum internationalen und europäischen Insolvenzrecht.

    Kann mir einer von Euch kurz und knapp erklären, was unter einem "Universalverfahren" zu verstehen ist? Ist dies gleichzusetzen mit dem Primärinsolvenzverfahren oder mit dem Hauptsacheinsolvenzverfahren?

    Grüße

  • Wer verwendet denn diesen Begriff im Zusammenhang mit ausl. Verfahren??
    Deutscher Begriff und er dient "eigentlich" zur Unterscheidung der inländischen Sondervermögen eines Schuldners von seinem nicht einem Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensteil.

    Vor langer Zeit habe ich das mal so gelernt:
    Gleichzeitig bringt das neue Insolvenzrecht den Abschied vom Universalverfahren, denn mit der Einführung verschiedener Sonderverfahren wie der Eigenverwaltung, des Planverfahrens, der Verbraucher- und Kleininsolvenz und der verschiedenen Sondervermögensverfahren wie Nachlaß oder Gesamtgut sieht das Gesetz unterschiedliche Verfahren vor, für die spezifisches Verfahrensrecht gilt und die auch den Zugang zu den Insolvenzgerichten von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen.

    Kann inzwischen aber anderen Inhalt bekommen haben - daher die Rückfrage.

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