Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum internationalen und europäischen Insolvenzrecht.
Kann mir einer von Euch kurz und knapp erklären, was unter einem "Universalverfahren" zu verstehen ist? Ist dies gleichzusetzen mit dem Primärinsolvenzverfahren oder mit dem Hauptsacheinsolvenzverfahren?
Grüße