Aufgabenverteilung nach dem Studium

  • War das jetzt ein Witz von dir? :gruebel:

    Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos.

    War bei uns damals aber nur ein Formblatt Din A4, welches von der Verwaltung ausgegeben wurde. Eben unterschrieben und fertig.

    mmhh.. :gruebel: ich habe nie einen Antrag gestellt.. was mache ich hier dann noch?? ;)

    Bei mir ging es "automatisch" weiter.. zwischenzeitlich ZA verloren und usw... also so falsch bin ich dann wohl doch nicht hier *lach*

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.


  • Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos.

    :gruebel: Könnte man sich dann einfach bei nem Gericht wieder bewerben oder geht das nicht so einfach?

    Einmal editiert, zuletzt von biene (22. Juli 2012 um 19:38)

  • War das jetzt ein Witz von dir? :gruebel: Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos. War bei uns damals aber nur ein Formblatt Din A4, welches von der Verwaltung ausgegeben wurde. Eben unterschrieben und fertig.

    Kein Witz und ich bin immernoch im Dienst ;)

    Ich habe aber (wenn ich mich recht erinnere) die Urkunde auch vor dem 01.12. bekommen und war somit automatisch zum 01.12. ernannt.

  • Es kommt darauf an wann Eure Prüfung war.
    Damals wurden wir auch automatisch übernommen, aber das wurde später geändert (als das z. A. weggefallen ist und die Probezeit verlängert).

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • :gruebel: Könnte man sich dann einfach bei nem Gericht wieder bewerben oder geht das nicht so einfach?


    Bei einem Gericht kannst Du dich sowieso nicht bewerben. Das geht immer nur über das zuständige OLG. Aber auch das ist Wunschdenken denn - wie schon geschrieben - wird man Dich dorthin schicken wo es brennt....

  • Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos.

    :gruebel: Könnte man sich dann einfach bei nem Gericht wieder bewerben oder geht das nicht so einfach? Kriegt man den Antrag von der Verwaltung der FH oder vom Gericht?

    Die Verwaltung des OLG hat uns solche Formblätter ausgeteilt.


    Hmm,okay. Das waren dann wohl die Zeiten, die heute allgemein als gute alte bezeichnet werden.;)

  • Man sollte sich vielleicht sowohl als Fragestellender wie auch als Antwortender vor Augen halten, dass in diesem Bereich Dinge nicht mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit beantwortet können.

  • Man sollte sich vielleicht sowohl als Fragestellender wie auch als Antwortender vor Augen halten, dass in diesem Bereich Dinge nicht mit dem Anspruch der Allgemeingültigkeit beantwortet können.

    :daumenrau
    Kommt immer auf das Bundesland an und ggfls. sogar auf das OLG und manche sind vielleicht auch schon so lange dabei, dass sich da mittlerweile auch mal was geändert haben kann. ;)

  • Ich kann mich erinnern, dass wir nach Bestehen der Laufbahnprüfung gefragt wurden, ob wir weiter im Beamtenverhältnis bleiben wollen. Erst danach haben wir die Ernennungsurkunden zum Beamten auf Probe erhalten.

    Ich denke, die Äußerung war der Antrag und wurde protokolliert.

  • Mir ist klar, dass man nach dem Studium im gesamten OLG-Bezirk eingesetzt werden kann. Aber aus reinem Interesse würde ich gerne mal wissen, wie das bei euch so war: Konntet ihr nach dem Studium direkt in eurem "Wunsch"-Gericht anfangen? Wie oft musstet ihr das Gericht wechseln?

  • ich bin so weit von meinen gewünschten Gerichten weg, wie es der Bezirk so hergibt.Chance auf Versetzung: Null. Naja, mittlerweile fühl ich mich ganz wohl.

  • Allgemein würde ich es mal so formulieren:

    Die Chancen sind gut, wenn das Wunschgericht ein großes Gericht ist. Ist das Wunschgericht jedoch eines mit 1,75 Rechtspflegerstellen kann sich jeder die Wahrscheinlichkeit ausrechnen...

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich hätte seinerzeit gleich beim Wohnort-Gericht anfangen können. Das wurde praktisch auf dem Gerichtsflur nach der mdl. Prüfung geändert, weil an einem anderen AG plötzlich ein Kollege in den Ruhestand "gegangen worden" ist. Die Entfernung belief sich aber auf ein erträgliches Maß, allerdings mit einer täglichen Hin- und Rückfahrt auf Deutschlands gefährlichster Bundesstraße... :eek:

  • Ich bin direkt an meinem Wunschgericht gelandet und besonders groß ist es auch nicht, war aber Glück.
    Bei uns ist es so, dass man zumindest zwei Bögen ausfüllen kann, einmal deinen Wunsch für's DLA Gericht und dann das Gericht für die spätere Verwendung. DLA kam ich auch ganz woanders hin, war aber auch schön da, dass ich schon sagen kann leider nur 2 Monate.

  • Ich bin letztes Jahr fertig geworden und wir wurden vorher gefragt, welches Gericht uns das Liebste wäre. Allerdings ist es meistens nicht möglich, dass jeder sein Wunschgericht bekommt. Unser OLG hat sich aber bemüht, uns dann zumindest so einzusetzen, dass man noch einigermaßen problemlos pendeln konnte. Bis auf ein oder zwei waren auch alle ganz zufrieden mit den zugewiesenen Stellen und selbst diese haben sich inzwischen eingelebt und den Versetzungsantrag zurück genommen ;) Bei über zwanzig Anwärtern ist das ja kein so schlechtes Ergebnis. Ich selbst war zunächst das erste halbe Jahr bei einem Gericht ungefähr 70 km von meinem Wohnort entfernt. Im Moment fahre ich 45 km pro Strecke und ab Oktober werde ich wieder versetzt und fahre ca. 40 km. Alles machbar meiner Meinung nach ;)

  • Muss man nach dem Studium nochmal zu einem Vorstellungsgespräch, damit man übernommen wird?
    Es muss daher auf jeden Fall ein Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gestellt werden. Eine automatische Überleitung gibt es meines Wissens in keinem Bundesland. Eure personalbearbeitende Stelle wird euch sicherlich schon entsprechend informiert haben, oder? :teufel:


    häh? so ein Quatsch. Mag sein, dass das in manchen Bundesländern so vorkommt, aber ich hab davon auch noch nichts gehört. Ich wurde nie gefragt, ob ich übernommen werden will. Nicht, dass ich was dagegen gehabt hätte.

  • Muss man nach dem Studium nochmal zu einem Vorstellungsgespräch, damit man übernommen wird?
    Es muss daher auf jeden Fall ein Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe gestellt werden. Eine automatische Überleitung gibt es meines Wissens in keinem Bundesland. Eure personalbearbeitende Stelle wird euch sicherlich schon entsprechend informiert haben, oder? :teufel:


    häh? so ein Quatsch. Mag sein, dass das in manchen Bundesländern so vorkommt, aber ich hab davon auch noch nichts gehört. Ich wurde nie gefragt, ob ich übernommen werden will. Nicht, dass ich was dagegen gehabt hätte.


    Für Niedersachsen:

    § 18 APVORpfl

    Beendigung des Beamtenverhältnisses

    (1) Das Beamtenverhältnis endet

    1. bei Bestehen der Laufbahnprüfung mit Ablegung der Prüfung, frühestens mit dem
    allgemeinen oder dem im Einzelfall festgesetzten Ablauf des Vorbereitungsdienstes,
    2. bei Wiederholung der Laufbahnprüfung mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe des
    Prüfungsergebnisses.

    (2) Studierende, die die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben, sind zu entlassen.

  • Der Vollständigkeit halber: In Hessen musste man keinen Antrag auf Übernahme stellen. Man musste vielmehr die Urkunde ablehnen, wenn man nicht wollte. Die gab es nämlich unmittelbar nach der mündlichen Prüfung. Und den Tag drauf durfte man direkt am neuen Arbeitsplatz antanzen :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!