War das jetzt ein Witz von dir?
Mit Ablauf des bestandenen Prüfungstages bist du aus dem Anwärtverhältnis raus. Hast du vorher nicht den Antrag gestellt bist du damit um 0 Uhr des Folgetages eigentlich ganz offiziell arbeitslos.
War bei uns damals aber nur ein Formblatt Din A4, welches von der Verwaltung ausgegeben wurde. Eben unterschrieben und fertig.
mmhh.. ich habe nie einen Antrag gestellt.. was mache ich hier dann noch??
Bei mir ging es "automatisch" weiter.. zwischenzeitlich ZA verloren und usw... also so falsch bin ich dann wohl doch nicht hier *lach*