Hi Leute,
ich frage mich gerade, wie das woanders so gehandhabt wird mit der Aktenaufbewahrung.
Ich habe hier zum Beispiel ein Verfahren, dass 2012 eröffnet wurde, aber wir haben Akten aus 1997-2012 aus dem Laden rausgeholt.
Faktisch gesehen, hätte die Schuldnerin die Akten ja bereits vernichten können, die älter als 10 Jahre sind, ist aber nicht geschehen.
Muss man die dann trotzdem noch 10 Jahre nach Verfahrenseröffnung/Verfahrensende archiviert haben, oder reichen in dem Fall wirklich die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahre, die die Schuldnerin auch hätte aufbewahren müssen und alles was älter ist, kann in den Schredder ?
Wie läuft das bei anderen Verwaltern so ab?
Viel Literatur gibt es zu dem Thema ja nicht gerade, wäre eventuell ein Thema für ne Bachelorarbeit