Aktenarchivierung

  • Hi Leute,

    ich frage mich gerade, wie das woanders so gehandhabt wird mit der Aktenaufbewahrung.

    Ich habe hier zum Beispiel ein Verfahren, dass 2012 eröffnet wurde, aber wir haben Akten aus 1997-2012 aus dem Laden rausgeholt.
    Faktisch gesehen, hätte die Schuldnerin die Akten ja bereits vernichten können, die älter als 10 Jahre sind, ist aber nicht geschehen.

    Muss man die dann trotzdem noch 10 Jahre nach Verfahrenseröffnung/Verfahrensende archiviert haben, oder reichen in dem Fall wirklich die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Jahre, die die Schuldnerin auch hätte aufbewahren müssen und alles was älter ist, kann in den Schredder ?

    Wie läuft das bei anderen Verwaltern so ab?
    Viel Literatur gibt es zu dem Thema ja nicht gerade, wäre eventuell ein Thema für ne Bachelorarbeit :D

  • Ist ein eingetragener Verein, von dem der regionale Ausleger Inso anmelden musste und nun haben wir den Salat, aber auch hier die Altverfahren, das sieht mir alles sehr unaufgeräumt aus hier.

    Ja wie is dass dann, müssen die gesamten Ordner aufbewahrt werden oder kann am Jahresende dann immer ein Jahr aussortiert werden, bis nach 10 respektive 11 Jahren nüscht mehr über is ? :D

    Leider komme ich an den Aufsatz InsbürO 2011, 220ff. nicht ran, war grad aufm Landgericht in der BiBo, gibts in Sachsen in keiner Justizbehörde, eigentlich schade muss ich sagen, weil die sonst auch jeden Kram haben.

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