Insolvenz des Mieters

  • Hallo,

    eine Frage, die sich mir beim Lesen eines Gutachtens ergab:

    Im 0815-Verbraucherinsolvenzverfahren erklärt der Insolvenzverwalter ja regelmäßig gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO, dass Ansprüche des Vermieters (sprich: Mieten + Nebenkosten), die nach dem hypothetischen Kündigungstermin des § 109 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Schadenersatzansprüche gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 InsO sind ja regelmäßig Insolvenzforderungen.

    Jetzt die dumme Frage: Ich gehe doch recht mit der Annahme, dass nach dem Zeitpunkt gem. § 109 Abs. 2 InsO der Schuldner selbst wieder zur Entrichtung der Miete + Nebenkosten verpflichtet ist, oder? Und wenn der Mieter dann nicht zahlt, dass dann einer Kündigung seitens des Vermieters der § 112 InsO nicht im Wege steht?

    Gruß
    Exec

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ja Miete und NK nach dem 3Monatszeitraum sind Sache des Schuldners/Mieters.

    Kündigung steht der § 112 InsO nicht entgegen, allerdings wieder diese 2 Mieten, die nicht bezahlt wurden nach diesem Zeitraum.

  • Der komplette Sachverhalt ist mir nicht bekannt - ich las nur den Bericht des Verwalters. Die Thematik hat mich nur allgemein interessiert (der berühmte Blick über den Tellerrand).

    Vielen Dank für die Antworten.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich gehe doch recht mit der Annahme, dass nach dem Zeitpunkt gem. § 109 Abs. 2 InsO der Schuldner selbst wieder zur Entrichtung der Miete + Nebenkosten verpflichtet ist, oder? Und wenn der Mieter dann nicht zahlt, dass dann einer Kündigung seitens des Vermieters der § 112 InsO nicht im Wege steht?

    Ich würde sogar meinen wollen, dass der Schuldner ab Eröffnung verpflichtet ist, Miete und Nebenkosten zu bezahlen. M.E. regelt § 109 InsO nur eine zusätzliche Haftung der Insolvenzmasse. Entsteht dann nach Eröffnung ein Rückstand, weil der Schuldner nicht zahlt und die Masse nicht kann, kann ganz normal (ohne Rücksicht auf § 112 InsO, der güldet hier nicht) vom Vermieter gekündigt werden.

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