Hallo Forianer, ich bitte um Hilfe, wie ich in folgender Sache verfahren muss:
1) Beratungshilfe wurde bewilligt für Widerspruchsverfahren JobCenter.
2) RA beantragt 99,96 € und weigert sich aber, den Widerspruchsbescheid sowie das Widerspruchsschreiben einzureichen.
3) Ich setze nur Beratungsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer fest, da Notwendigkeit der Vertretung und Fälligkeit nicht nachgewiesen wurden.
Jetzt Rechtsmittel gegen diesen Beschluss, dabei werden die entsprechenden Unterlagen nunmehr nachgereicht.
Muss ich jetzt
a) abhelfen, da im Erinnerungsverfahren die notwendigen Unterlagen nachgereicht wurden oder
b) nicht abhelfen, da Entscheidung zum Zeitpunkt des Beschlusserlasses richtig war und quasi nachfestsetzen?
Hülfe!