Guten Tag,
ich habe folgende Frage, evtl. kann mir ja jemand helfen:
Neuerdings bin ich bei meinem AG für die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellosen Personen zuständig. Das bedeutet in der Regel, dass Verfahrensbeteiligte erscheinen und erklären, sie hätten bei Justizbehörde X einen Termin, verfügen aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise dorthin. Sie können dann eine Fahrkarte für die Bahn ausgestellt bekommen.
Wann kann man jemanden denn überhaupt als mittellos ansehen? Bloß weil jemand beispielsweise Hartz IV bekommt, muss er ja nicht mittellos sein. Die Vorschrift besagt lediglich, dass als mittellos jene Personen anzusehen sind, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Reise aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Bei den ersten Anträgen habe ich es immer so gelöst, dass ich die Antragsteller ausdrücklich habe versichern lassen, dass sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise verfügen.
Ich danke im voraus für jede Rückmeldung!
PS: Ich bin kein Rechtspfleger, sondern im mittleren Justizdienst.