Reiseentschädigungen für mittellose Personen

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Frage, evtl. kann mir ja jemand helfen:

    Neuerdings bin ich bei meinem AG für die Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellosen Personen zuständig. Das bedeutet in der Regel, dass Verfahrensbeteiligte erscheinen und erklären, sie hätten bei Justizbehörde X einen Termin, verfügen aber nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise dorthin. Sie können dann eine Fahrkarte für die Bahn ausgestellt bekommen.

    Wann kann man jemanden denn überhaupt als mittellos ansehen? Bloß weil jemand beispielsweise Hartz IV bekommt, muss er ja nicht mittellos sein. Die Vorschrift besagt lediglich, dass als mittellos jene Personen anzusehen sind, die nicht in der Lage sind, die Kosten der Reise aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Bei den ersten Anträgen habe ich es immer so gelöst, dass ich die Antragsteller ausdrücklich habe versichern lassen, dass sie nicht über die nötigen finanziellen Mittel für die Reise verfügen.
    Ich danke im voraus für jede Rückmeldung!

    PS: Ich bin kein Rechtspfleger, sondern im mittleren Justizdienst.

  • Ich würde das so sehen (nicht nachgeprüft):

    An irgendwas muss man sich dabei ja orientieren, naheliegenderweise dann wohl den PKH-/VKH-Regelungen. Wenn dort ein ggf. vorhandenes Schonvermögen besteht, ist dieses m.E. auch bei der Reisekostenfrage zu beachten. Letztlich handelt es sich bei der Reisekostengewährung ja auch - wie bei PKH/VKH - um eine besondere Form der Sozialhilfe; daher wäre schwerlich nachvollziehbar, dass das Schonvermögen im einen Fall berücksichtigt würde, im anderen Fall aber nicht.

    Ausgehend davon würde ich beim Reisenden, der die Voraussetzungen für PKH/VKH ohne Raten erfüllt, Mittellosigkeit als gegeben ansehen.

    Wenn nur die Voraussetzungen für PKH/VKH mit Raten vorliegen, würde ich es so sehen: Wenn das einzusetzende Einkommen (bei Partei/Beteiligtem abzgl. der Raten) niedriger ist als der Preis der Fahrkarte, liegt Mittellosigkeit vor, ansonsten nicht.

    Das nur so als meine spontanen Gedanken zu dem Thema. Vielleicht hat jemand noch weitergehende Erkenntnisse hierzu. Ansonsten könntest Du auch beim Bezirksrevisor anfragen, wie die Dinge dort gesehen werden.

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