BerH für GK-Rechnung-Widerspruch?

  • Ich hab hier den Fall, dass ein RA die A'stin vertreten hat in einem Verfahren, in welchem er gegen eine Gerichtskostenrechnung (Grundbuch) Widerspruch eingelegt hat und diesen nach Stellungnahme der Kostenbeamtin zurückgenommen hat. Jetzt geht der Antrag auf nachträgliche Bewilligung ein.
    Ist das auch ein gerichtliches Verfahren? Kann man dafür BerH bewilligen? :gruebel:

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Das ist

    a) ein gerichtliches Verfahren
    b) in meinen Augen mutwillig, da der Zahlungsverpflichtete schon höchst selber Widerspruch gegen die Rechnung erheben kann.
    c) dürfte es im Zweifel mit dem Vermögen nicht klappen, oder?

  • Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung gem. § 14 Abs. 2 KostO ist ein Rechtsbehelfsverfahren, über das das Gericht entscheidet. Also ist es m.E. ein gerichtliches Verfahren. Grundsätzlich kann man ja Beratungshilfe für die Beratung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs gewähren. Ich habe aber Zweifel, dass das noch geht, wenn die Erinnerung schon eingelegt ist.

  • Bei mir gäbe es (bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen) maximal ne Beratungsgebühr.

    "Beratung über Erfolgsaussichten für Widerspruch gegen die Rechnung vom XX"
    Begründen würde ich das mit der Beratungshilfefähigkeit "zwischen den Instanzen", da hier der Zahlungspflichtige überlegt, ob er ein weiteres Verfahren antstrebt oder es auf sich beruhen lässt.

    Allerdings muss genau dargelgt werden, warum er meinte die Rechnung sei unbegründet. Ein "ist mir zu hoch, gucken se da mal drüber!" ist bei mir dann auch nicht...

  • Danke euch.

    @ papabaer: Vermögen hat sie nicht. Nur das slbst bewohnte Grundstück. Sie wurde als Drittschuldnerin in Anspruch genommen. Es handelt sich hierbei um die Gebühr für die Löschung eines Rechts des ehemaligen Miteigentümers.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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