Hallo,
ich habe ein Problem bzw. bin mir etwas unsicher:
PfüB bzgl. Kontopfändung (wg. Mietrückständen) wurde in 08/11 erlassen
Schuldnerin hat in 01/12 Insolvenzantrag gestellt
In 10/11 und 11/11 wurden aufgrund des PfÜBs von der Drittschuldnerin Zahlungen an den Pfändungsgläubiger geleistet.
Nunmehr ficht der Inso gem. § 129 InsO ff. an und verlangt Herausgabe des gepfändeten Kontoguthabens.
Müssen die erhaltenen Zahlungen heraus gegeben werden? Habe mal etwas gesucht und bin bei einem Urteil vom BGH vom 17.07.08, IX ZR 203/07 hängen geblieben. In dem abgeurteilten Fall wurde jedoch Arbeitseinkommen gepfändet.
Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten um eine Rückzahlung der gepfändeten Ansprüche an den Inso herum zu kommen oder ist das ganze so eindeutig und ich stehe nur gerade gehörig auf dem Schlauch d.h. der Inso hat recht?
Wäre super, wenn mich jemand erleuchten könnte