Trennungsgeld und Wohnsitz

  • Hallo!

    Also ich fange im September an in Schwetzingen zu studieren und habe ein paar Fragen zum Wohnsitz und zum Trennungsgeld (wie der Titel dieses Themas ja kaum vermuten lässt xD)

    Ich habe mir für ein Jahr ein Zimmer in einer WG in Schwetzingen gemietet, werde aber über die Wochenenden nach Hause zu meinen Eltern fahren. Die wohnen bei Kobenz, also ein ganzes Stück von Schwetzingen weg.

    Die Frage ist jetzt ob ich überhaupt meinen Wohnsitz ummelden muss für das eine Jahr. Dann müsste ich ja eigentlich auch Perso und Führerschein und so ändern lassen und das nicht nur einmal, sondern gleich 4 mal bis zum Ende der Aubildung.

    Kennt sich da jemand aus? Ist es vielleiht möglich einen Zweitwohnsitz in Schwetzingen anzumelden?
    Und je nach dem: Wann bekomme ich denn Trennungsgeld?

    Wäre froh über eine Antwort :D

  • Trennungsgeld bekommst du eigentlich nur dann, wenn du einen eigenen Hausstand hast. Ein Zimmer im Haus/Wohnung der Eltern zählt da leider nicht als eigener Hausstand. Das Trennungsgeld soll eigentlich die Mehrbelastung durch die Fahrerei auffangen und nicht die Wochenendheimfahrten finanzieren.
    Zudem musst du bei einer Ummeldung des Wohnsitzes auch nicht den Führerschein ändern lassen, da steht keine Adresse drauf. Und wegen Perso ist das ein Akt von 5 Minuten auf dem Bürgeramt. Da wird ein neuer Adressaufkleber über deine alte Adresse geklebt, kostet nix und fertig.
    Deine ganze Post kannst du ja trotzdem noch zu deinen Eltern schicken lassen..

  • Ich muss Cassi leider widersprechen!

    Ich bin auch aus RLP und war an der FH Schwetzingen.
    Ich habe in Schwetzingen lediglich meinen Zweitwohnsitz angemeldet und jeden Monat einen Antrag auf Reiskosten- und Trennungsgeld gestellt. Da du als Landesbeamte aus Rheinland-Pfalz ins ferne BaWü reisen musst steht dir dieses Geld auch zu.
    Man bekommt eine Heimfahrt im Monat bezahlt (ledig und kinderlos) und eben Trennungsgeld, waren bei mir so weit ich mich erinner ca. 140-150 € im Monat und ist auch erst ein paar Jahre her.

    (PS: Nicht der Führerschein wird umgemeldet, aber das Auto, wenn du ein eigens hast, was auf deinen Namen läuft, aber entfällt wenn du nur Zweitwohnsitz anmeldest und Zweitwohnsitzsteuer gibt es auch nicht)

  • @ Alexis: Hattest du denn in RLP eine eigene Wohnung oder hast du noch bei deinen Eltern gewohnt?

    Kenne das eigentlich auch so wie Cassi es beschrieben hat. Aber vielleicht ist Nds. auch strenger als andere BL.

  • Habe bei meinen Eltern gewohnt und hatte vorher auch keinen eigenen Haushalt, keine eigene Wohnung.
    Ich weiß ja auch nicht ob ihr für das Studium in einem anderen Bundesland wohnen müsst, aber da es bei uns so ist, bekommt man Reisekosten und Trennungsgeld (muss jeden Monat neu beantragt werden).

  • erst mal danke für die Antworten :D

    Ja, mit dem Führerschein hab ich mich vertan, da steht keine Adresse drauf, habt ihr natürlich recht.

    @ Alexis: Wann hast du denn studiert? also wie lange ist das her?
    ich bin ja auch ledig und kinderlos, von daher ist unsere situation denke ich ziemlich die selbe.

    Welche Kosten entstehen denn steuerlich durch das Anmelden eines Zweitwohnsitzes?

  • Vor langer langer Zeit habe ich in Rotenburg / Fulda studiert.

    Ich habe weder einen Zweitwohnsitz angemeldet, noch irgendwelche Papiere umschreiben lassen. Trennungsgeld gab´s damals nicht, weil ich keinen eig. Hausstand hatte.

  • Überall soll gespart werden, aber bei dem Quatsch nicht.. Das soll mal einer verstehen. RLP und BaWü sind ja jetzt nicht die riesen Entfernungen. Ich bin damals von Thüringen (ziemlich im Süden) nach NDS gegangen. Und es gab nie Trennungsgeld, auch kein Geld für irgendwelche Heimfahrten. Auch so lernt man Selbstständigkeit, wenn man nicht jede Woche wieder nach Hause kann (es soll sich jetzt bitte niemand angegriffen fühlen, wegen dieser Aussage). Einigen Bundesländern geht es wohl doch noch ganz gut (nein ich bin nicht neidisch, bin zufrieden mit dem was ich hab ;)).

  • Also erstmal heißt das Trennungsentschädigung und Reisebeihilfen zur Heimfahrt.
    Zweiten gilt die Verordnung überall.
    Drittes braucht man eine eigene Wohnung (Glück gehabt wenn das Gesetz irgendwo "anders" angewandt wurde).
    Und die Frage stellt sich schon alleine bei der Frage, ob eine Maßnahme nach § 1 (Abordnung? Versetzung an anderen Dienstort?) vorliegt.

    Hier zum Nachlesen:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_tex…070713095935961

    @Alexis - ich verstehe Deine Empörung nicht ganz. Wenn das Gesetz korrekt angewendet wird sollten alle gleich behandelt werden. Wenn nicht darf man sich darüber aufregen.

  • Ja, mit dem Führerschein hab ich mich vertan, da steht keine Adresse drauf, habt ihr natürlich recht.

    Ich habe den rosafarbenen Papierführerschein (ausgestellt Mitte der 90er Jahre :D), da steht der damalige Wohnort (ohne Straße) drin. Im Scheckkartenführerschein dann wohl nicht mehr? Irgendwo habe ich mal gelesen, dass man theoretisch und gebührenpflichtig bei einem Umzug auch den Wohnort ändern lassen muss. Ich wurde allerdings bei Ummeldungen nie danach gefragt und habe auch nicht das Bedürfnis verspürt, von mir aus darauf hinzuweisen.

    Was die Ummeldung des Autos angeht:

    Fürs Straßenverkehrsamt kann man sich das im Grunde auch sparen, solange das Auto unter einer Anschrift (= z.B. Eltern) angemeldet ist, unter der man postalisch zu erreichen ist, wenn man Verwarnungen oder Bußgeldbescheide zugesandt bekommt. ;)

    Allerdings sollte man mit der Versicherung klären, ob das Auto aus versicherungsrechtlicher Sicht ggf. umgemeldet werden muss. Die Nicht-Ummeldung kann im Schadensfall nach meiner Kenntnis u.U. als Obliegenheitsverletzung gewertet werden.

  • Also erstmal heißt das Trennungsentschädigung und Reisebeihilfen zur Heimfahrt.
    Zweiten gilt die Verordnung überall.
    Drittes braucht man eine eigene Wohnung (Glück gehabt wenn das Gesetz irgendwo "anders" angewandt wurde).
    Und die Frage stellt sich schon alleine bei der Frage, ob eine Maßnahme nach § 1 (Abordnung? Versetzung an anderen Dienstort?) vorliegt.

    Hier zum Nachlesen:
    https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_tex…070713095935961

    Zweitens: Nö. Die von dir angeführte Vorschrift ist unter "Landesrecht NRW" zu finden, gilt also nur dort.
    Die Vorschriften über die Trennungsentschädigungen (anderswo heißt es sehr wohl auch mal Trennungsgeld) und Reisebeihilfen sind Landesrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von Simba (23. Juli 2012 um 17:29) aus folgendem Grund: ein "e" zuviel

  • Hallo Sarah,

    das müßtest Du schon erläutern. Urlaub für wen / bei was?

    Als Rechtspflegeranwärter erhält man die meisten Url.tage vorgegeben.

  • Du bekommst die Ferientage wie in der Schule durch die FH bestimmt.
    Leider weiß ich nicht mehr genau wann frei war, Weihnacht und Ostern und bei uns damals der ganze August, ob das nach der Reform noch übereinstimmt weiß ich leider nicht (also der Urlaub im August, klar ist dass du in Schwetzingen deinen Urlaub nicht selbstbestimmen kannst)

    Simba:
    Danke!!!

  • Danke Alexis,

    es ist mir klar, dass ich meinen Urlaub nicht selbst bestimmen kann, deswegen habe ich ja gefragt:strecker :)

    Ich hätte da noch eine Frage, es passt zwar nicht zu dem Thema, aber vielleicht könnt ihr sie mir ja trotzdem beantworten :oops:

    Wie sieht das denn jetzt eigentlich aus mit der KV? Ich habe so viele Beiträge nun gelesen, bin da aber nicht ganz draus schlau geworden:confused:. Muss ich mich selbst versichern? Reicht da eine freiwillige gesetzliche KV oder muss ich mich gleich privatversichern?

    Ich finde, ich habe sowieso recht wenig Informationen bekommen, ich weiß noch nicht einmal, wieviel ich jetzt im Endeffekt bezahlt bekomme. Ist das normal? Ich war auf der Warteliste und hab erst vor ein paar Wochen Bescheid bekommen, dass ich doch noch genommen wurde.

    Danke schonmal im Voraus :)

  • Was du verdienst kannst du ganz leicht mit einem Blick in die Besoldungstabelle deines Bundeslandes erfahren. Dort gibt es auch eine Spalte für die Anwärterbezüge. Es dürften so um die 950 € rum sein.

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