Mit der GbR steh ich manchmal noch auf Kriegsfuß...
Gepfändet werden soll die Forderung auf Mietzins für 2 Wohnungen gegen die jeweiligen Mieter:
DS 1 = Max Mustermann
DS 2 = "Wohngemeinschaft A.Müller, B.Meier, usw... als Gesamtschuldner"
Bei DS 2 bin ich mir jetzt nicht sicher, müsste man nicht die einzelnen Mieter einzeln mit vollen Namen (Vorname nicht nur "A.") als DS angeben (also z.B. DS 2 = Anton Müller / DS 3 = Berta Meier),
oder wäre die GbR als Drittschuldner hier sogar ausreichend bezeichnet?