Guten morgen zusammen,
ich weiß nicht, wie das Verfahren jetzt weitergeht.
Ich habe Beratungshilfe zurückgewiesen. Der Antragsteller hat Erinnerung eingelegt.
Der Richter hat meinen Beschluss aufgehoben und mit gleichem Beschluss dem Antragsteller für die Angelegenheit ... Beratungshilfe bewilligt.
Ersetzt dieser Beschluss den Berechtigungsschein? Kann ich die Akte jetzt weglegen, bis der RA seinen Antrag auf Vergütungsfestsetzung einreicht? Wie kann der RA sich dann legitimieren? Durch Vorlage der Beschlussausfertigung?
Zurückweisungsbeschluss durch Richter aufgehoben
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soleila -
20. Juli 2012 um 09:00
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Bei einem nachträglichen Antrag über den Anwalt ist das ja kein Problem, wenn aber wie hier der Antragsteller offenbar persönlich vor einer anwaltlichen Beratung den Antrag gestellt hat, würde ich ihm nun einen Beratungshilfeschein erteilen.
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Durch den Schein bewillige ich die Beratungshilfe. Das hat der Richter aber durch seinen Beschluss schon getan. Was passiert, wenn der Antragsteller mit dem Beschluss zu einem RA geht und mit meinem Schein zu einem anderen RA?
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vielleicht wäre es praktikabel den Schein mit dem richterlichen Beschluss zu verbinden, Siegel anbringen, um klarzustellen das tatsächlich nur einaml BerH bewilligt wurde.
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warum einen beratungshilfeschein erteilen? dem ast wurde durch den beschluss des richters beratungshilfe bewilligt!
würde die akte weglegen bis zur hereingabe vergütungsabrechnung.
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Wir halten es hier auch so, dass kein BerSchein mehr erteilt wird. Der richterliche Beschluss enthält die Angelegenheit und bestimmt damit somit auch, wofür Beratungshilfe bewilligt wurde. Und diese Bewilligung ersetzt den BerSchein für Beratungshilfe.
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Kann ich die Akte jetzt weglegen, bis der RA seinen Antrag auf Vergütungsfestsetzung einreicht? Wie kann der RA sich dann legitimieren? Durch Vorlage der Beschlussausfertigung?
Wer hat denn ein RM eingelegt, der Antragsteller oder ein RA für den Antragsteller? Und wurde der Antrag über einen RA eingereicht?
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warum einen beratungshilfeschein erteilen? dem ast wurde durch den beschluss des richters beratungshilfe bewilligt!
würde die akte weglegen bis zur hereingabe vergütungsabrechnung.
ebenfalls
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Der Antragsteller hat Beratungshilfe beantragt und auch RM gegen meinen Beschluss eingelegt. Ein RA ist nicht beteiligt gewesen.
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Wie legitimiert sich der RA dann, wenn er seine Vergütungsfestsetzung einreicht? Durch Vorlage der Ausfertigung des Bewilligungsbeschlusses?
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Genau. Der Beschluss ist in Ausfertigung vorzulegen bei der Abrechnung. Damit ist der RA legitimiert und bekommt - soweit erstattungsfähig - die Vergütung.
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Vielen Dank für Eure Hilfe!
Wünsche Euch ein schönes Wochenende!
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