Probezeit / Bewährung nach Aufstieg?

  • Zwei Fragen an die Personalverwalter-Kollegen in Bayern:


    1. Soweit ich weiß, muss ein Aufstiegsbeamter nach bestandener Rechtspflegerprüfung eine bestimmte Bewährungszeit in seinem bisherigen Amt durchlaufen, bevor er nach A9 angehoben wird. Bei guter Prüfung kann diese Zeit verkürzt werden. Wie lange sind diese Zeiten jeweils und gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?


    2. Manche Kollegen machen nicht den Aufstieg, sondern bewerben sich nach Erwerb der Qualifikation (Abitur) neu und werden dann als "normale" Anwärter eingestellt. Für sie dürfte die normale Probezeit gelten. Gibt es Möglichkeiten der Anrechnung von Zeiten aus dem mittleren Dienst und wenn ja, in welchem Umfang?


    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

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