Grundschuld abgelöst; Forderungsübergang?

  • Ich hatte heute eine Dame bei mir im Büro, die mir folgenden Sachverhalt schilderte:

    Sie und ihr Freund haben das Grundstück seiner Oma "gekauft". Es wurde ein Übergabepreis gezahlt durch welchen eine auf dem Grundstück eingetragene Grundschuld abgelöst wurde.

    Diese GS wurde aufgrund eines Darlehens eingetragen, welches aber nicht die Oma abgeschlossen hatte sondern ihre Tochter nebst Ehemann.

    Dazu zu sagen ist, dass im Grundbuch vormals die Großmutter zu 1/2 und zu 1/2 eine Erbengemeinschaft bestehend aus der Tochter, der Großmutter und einem Sohn, eingetragen war.

    Die Dame fragte nun, wie sie sich denn das Geld nun von dem (noch)Ehemann der Tochter wieder holen könnte, da dieser ja nun keine Schulden mehr hat. Sie wolle das Geld auch nur von dem Ehemann, da die vormals eingetragene Tochter von dem Geld wohl nie was gesehen hat.
    Hinzugefügt hatte sie, dass das Haus wohl kurz vor der Zwangsversteigerung stand, da auf das Darlehen nicht mehr gezählt wurde..

    Ich selber habe sie an einen Rechtsanwalt verwiesen, da es ja ansonsten Rechtsberatung gewesen wäre.. Nun habe ich bereits mit Kollegen über diesen Fall diskutiert, aber keiner konnte konkret sagen was da jetzt nun los ist.. Irgendwie bekomm ich den Fall trotzdem nicht aus dem Kopf.. Kann mir da jemand helfen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mace (25. Juli 2012 um 06:18)

  • Richtig! Sonst hätten die Tochter + Freund ja auch das Grundstück in Wahrheit gar nicht gekauft.

    Hier ist doch die Oma - wie sonst auch üblich - mit dem Kaufpreis zur Grläubigerin gegangen und hat das Darlehen damit bedient. Nichts ungewöhnliches bis dahin. Warum sollte also der Käufer hier das Geld von irgendwem zurückverlangen können?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Die Dame hatte es so erklärt, dass sie den Übergabepreis ja nur gezahlt haben, damit eben die Zwangsversteigung abgewendet werden konnte - hätte ja sein können, dass es da noch irgendwelche Besonderheiten gibt ;)

    Und die Oma könnte dann wirklich im alleingang das Geld zurückfordern? Also, dass sie auch alleine für die ehemalige Erbengemeinschaft auftreten könnte? Eigentlich doch nicht? Da müsste doch alle drei mitwirken, oder?

  • Warum man einen Kaufpreis zahlt, ist hier wohl egal, denke ich.

    Wieso? Oma war doch Alleineigentümerin, bevor sie es auf die heutigen Eigt. übertragen hatte, oder? Und zu diesem Zeitpunkt erfolgte dann ja wohl auch die Ablösung der GS.

    Ulf

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  • Dazu zu sagen ist, dass im Grundbuch vormals die Großmutter zu 1/2 und zu 1/2 eine Erbengemeinschaft bestehend aus der Tochter, der Großmutter und einem Sohn, eingetragen war.

    Nein war sie hier nicht..:oops:

  • Ach so. Ich vermute mal, dass bei Bruchteilseigentümern jeder Miteigentümer nach § 1142 BGB zur Ablösung berechtigt ist - hier also die Oma einerseits und die Erbengemeinschaft andererseits.

    Außerdem denke ich, dass man hier jetzt nicht soooo ins Detail gehen braucht. Wird im Zeifel eh nicht abschließend beantwortet werden können.

    Ulf

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  • Danke Du hast mir schon sehr geholfen meine Gedanken zu ordnen und zumindest im groben zu wissen, wie so ein Fall ausgehen könnte ;) Vielen Dank :)

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