Ich hatte heute eine Dame bei mir im Büro, die mir folgenden Sachverhalt schilderte:
Sie und ihr Freund haben das Grundstück seiner Oma "gekauft". Es wurde ein Übergabepreis gezahlt durch welchen eine auf dem Grundstück eingetragene Grundschuld abgelöst wurde.
Diese GS wurde aufgrund eines Darlehens eingetragen, welches aber nicht die Oma abgeschlossen hatte sondern ihre Tochter nebst Ehemann.
Dazu zu sagen ist, dass im Grundbuch vormals die Großmutter zu 1/2 und zu 1/2 eine Erbengemeinschaft bestehend aus der Tochter, der Großmutter und einem Sohn, eingetragen war.
Die Dame fragte nun, wie sie sich denn das Geld nun von dem (noch)Ehemann der Tochter wieder holen könnte, da dieser ja nun keine Schulden mehr hat. Sie wolle das Geld auch nur von dem Ehemann, da die vormals eingetragene Tochter von dem Geld wohl nie was gesehen hat.
Hinzugefügt hatte sie, dass das Haus wohl kurz vor der Zwangsversteigerung stand, da auf das Darlehen nicht mehr gezählt wurde..
Ich selber habe sie an einen Rechtsanwalt verwiesen, da es ja ansonsten Rechtsberatung gewesen wäre.. Nun habe ich bereits mit Kollegen über diesen Fall diskutiert, aber keiner konnte konkret sagen was da jetzt nun los ist.. Irgendwie bekomm ich den Fall trotzdem nicht aus dem Kopf.. Kann mir da jemand helfen?