Ich hab folgenden Fall vor mir liegen und bin dabei ein wenig ins grübeln bekommen - vlt. hat ja jem. von euch eine Idee?? Dass wäre super ich hab nämlich grad keine..
Mir liegt ein gemeinschaftliches Testament mit folgendem Inhalt vor:
Wir setzen und gegenseitig zum Erben ein, sodass der Überlebende von uns der Vollerbe des Erstversterbenden wird.
Nach dem Tode des Letztlebenden von uns sollen Erben des Letztlebenden bezgl. des dann noch vorhandenen Nachlasses sein unsere Töchter
- Kind A
- Kind B
und zwar zu gleichen Teilen.
Mehr wird nicht gesagt!
Soweit sogut - vor einigen Jahren ist der Mann verstorben und nun verstirbt die Frau! Mir wird Eröffnungsprotokoll + Testament vorgelegt und eigentlich sehe ich kein Problem die Kinder A und B in Erbengemeinschaft einzutragen.
Nun wird aber mitgteilt, dass Kind B bereits vorverstorben ist (zwische Mann und Frau)! Kind B hat wiederum zwei Kinder hinterlassen und diese wollen nun anstelle von B neben A in Erbengemeinschaft eingetragen werden.
Ich hätte eigentlich einen Erbschein verlangt - nur darf ich das hier? Bzw. was muss mir vorgelegt werden, damit ich das Grundbuch berichtigen kann? Die Kinder von Kind B wollen nämlich absolut keinen Erbschein beantragen..