Ich kann doch zu 10 Anwälten gehen. Wenn ich die alle selber bezahle, ist das erledigt. Das ist meine Privatsache. Wenn ich dann in der selben Sache noch mal einen Anwalt brauche und kein Geld mehr habe, kann ich einen Beratungshilfeschein bekommen. Ich darf nur nicht in der gleichen Sache verschiedene Anwälte über die Beratungshilfe konsultieren. Und genau das macht dein Mandant ja gerade nicht. Möglicherweise hat er das beim Amtsgericht nur nicht richtig erzählt und nun denken die, da könnte noch was kommen...
Genau das kannst du m. E. nicht. Wenn ich mich bereits auf eigene Kosten habe anwaltlich beraten lassen, bin ich nicht mehr schutzwürdig, da ich dann hinreichend über mein rechtliches Problem informiert worden bin.
Eine weitere anwaltliche Beratung über die Beratungshilfe zu beantragen, ist mutwillig und daher abzulehnen.
Das ist auch das Problem das unsere Rechtsanwältin jetzt hat und um das sich die Ausgangsfrage dreht. Die Frage ist nur, ob die Onlineberatung via Internet mit einer gewöhnlicher Vor-Ort-Beratung gleichzusetzen ist. Das würde ich schon so sehen. Die Frage ist nur, was passiert, wenn der "Erstberater" sagt, dass er die Vertretung in dieser Sache nicht übernimmt...