Hallo. Oh Verzeihung. Ich wusste nicht, dass selbiger Sachverhalt nur ein einer Stelle angesprochen werden darf.
Ich habe mich durch das Forum quergelesen und dachte, dass dieses Thema vielleicht auch ein paar andere Vollstreckungsbeamte aboniert haben, welche mir dann noch Tips u.s.w geben können bzw. mir schildern, wie die das machen.
Ich bin unheimlich dankbar, dass es dieses Forum gibt. Ich habe hier schon viele interessante Ansätze gelesen.