Hallo,
mir hat jetzt mal jemand erzählt, der es wissen sollte, dass man kleinere Gläubiger beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan außer Acht lassen kann. Es gäbe dazu auch schon Entscheidungen. Man müsse nur die Gläubiger mit den höchsten Forderungen und ggf. Gläubiger, die gerade vollstrecken oder regelmäßig auf der Matte stehen, berücksichtigen.
Aber stellt es nicht einen Versagensgrund dar, wenn man wissentlich Gläubiger verschweigt?
Danke vorab.
Liane