Insolvenzschuldnerin erbringt eine Mietkaution an ihren Vermieter. Diese wird durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 08. März 2011 gepfändet. Die Schuldnerin stellt am 10. August 2011 Insolvenzantrag und zieht einige Monate später aus der Wohnung aus.
Wem steht die Mietkaution zu? Was ist der im Rahmen des § 131 InsO maßgebliche Zeitpunkt, sofern noch vor Insolvenzeröffnung gezahlt wurde.