unbare Sicherheitsleistung

  • Ein weihnachtliches Hallo an alle,

    wenn denn nur noch unbare Sicherheitsleistung zulässig ist, macht ihr das im Gerichtsbezirk bekannt, denn das ist je doch eine wesentliche Veränderung. In meinen Terminen wird die Sicherheitsleistung zu 80% in bar geleistet. Wir haben über die Möglichkeiten einer Bekanntmachung schon nachgedacht, jedenfalls ob es sinnvoll ist.
    Habt ihr schon einen Plan?

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich sehe schwarz, auch bezüglich der organisatorischen Fragen, die da noch auftauchen. Da Hamburg aus mehreren Gerichten besteht, soll sich die Verwaltung da mal schön einen Kopf machen. Die wollten das so, ich nicht.

  • Das wird zunächst auf jeden Fall Chaos verursachen, egal was ihr unternehmt.
    Du kannst das in allen Käseblättchen deines Bezirkes abdrucken, an jede Litfaßsäule anschlagen oder im Internet veröffentlichen, 80 % der potentiellen Bieter bekommt es im Vorfeld eh nicht mit. Ich denke, dass wird sich nach und nach durch Erfahrung und Mundpropaganda regulieren...

  • Das einzige was uns einfiel, ist einen großen Zettel an die Tafel mit den Veröffentlichungen zu hängen. Mehr können wir wohl leider nicht tun.

  • Mein größter Horror ist der Kassenwust, der sich da nachzieht. 10 Bieter, 10 Einzahlungen auf das Konto der Gerichtskasse und mindestens 9 Auszahlungen. Wer auch immer sich diesen Scheiß hat einfallen lassen, hat noch nie (und das meine ich wirklich) in der ZVG Praxis gearbeitet.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ich sehe schwarz, auch bezüglich der organisatorischen Fragen, die da noch auftauchen. Da Hamburg aus mehreren Gerichten besteht, soll sich die Verwaltung da mal schön einen Kopf machen. Die wollten das so, ich nicht.



    Darauf bin ich auch gespannt, denn wir haben hier auch mehr als ein Amtsgericht.
    Ob die Einzahlung/Überweisung an/auf ein Konto der Gerichtskasse ausreicht?
    Und der Nachweis darüber rechtzeitig im Termin vorliegt?

    Die Eigentumswohnungen werden teilweise im Termin komplett in bar bezahlt. Wie ich dieser Gruppe von Bietinteressenten erklären soll, dass Bargeld nicht mehr zulässig sein soll, weiß ich auch noch nicht.:gruebel:

  • Aber Scheck fällt nicht weg, gell?
    Ich überlege das als Standartpart in jede Terminsbestimmung mit reinzunehmen.
    Sonach dem Motto: "Barzahluingen des Gebots oder der Sicherheitsleistung sind nicht mehr zulässig."

    Aber das wird wahrscheinlich auch fettgedruckt jeder überlesen...

  • Ich bin auch mal gespannt, was das wird.
    Wir werden Hinweise mit in die Veröffentlichung aufnehmen, auf de Webseite des AG und an der Gerichtstafel.

    Ich denke mal, die Sicherheit wird dann künftig wohl doch häufiger durch Scheck oder evtl. Bürgschaft geleistet.

    Ich sehe auch noch Probleme praktischer Natur kommen, wer ist denn über das entsprechende Gerichtskonto verfügungsbefugt? Nur der könnte dann ja wieder Auszahlungen veranlassen. Soll das jeder sein für seine eigenen Verfahren, da wird sich die Bank freuen.

    Problem Bargeld wurde beseitigt, Problem Konto wurde geschaffen.

  • Es ist wie mit der Entscheidung zu den Scheingeboten: Solche Entscheidungen werden von Menschen gefällt, die sich weit jenseits der (durchführbaren) Praxis befinden, so nach dem Motto "und nach mir die Sintflut". Traurig...

  • Es ist wie mit der Entscheidung zu den Scheingeboten: Solche Entscheidungen werden von Menschen gefällt, die sich weit jenseits der (durchführbaren) Praxis befinden, so nach dem Motto "und nach mir die Sintflut". Traurig...



    Mit dem Unterschied, dass man bei Rechtsprechung noch eine andere Meinung vertreten kann. Der Gesetzeswortlaut lässt hier aber wohl kaum eine andere Auslegung zu.

  • Es ist wie mit der Entscheidung zu den Scheingeboten: Solche Entscheidungen werden von Menschen gefällt, die sich weit jenseits der (durchführbaren) Praxis befinden, so nach dem Motto "und nach mir die Sintflut". Traurig...




    werde die eventuell noch gezahlte bare SL als Provision auf den hoffentlich zu erteilenden Zuschlag werten und mich brav bedanken :ironie: :)

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Wie auch immer - Chaos ist vorprogrammiert.
    Bei unseren jetzigen Zahlungswegen können sich Interessenten darauf einstellen, ihr Geld für etwa vier Wochen nicht zu sehen.
    Ich will gar nicht erst daran denken, wie die Sicherheitsleistungen zugeordnet werden sollen. Schaffen es doch jetzt noch nicht einmal die Ersteher (oder die von ihnen beauftragten Banken), den in der Zahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsgrund wörtlich zu übernehmen.

  • In dem Gesetzesentwurf war ja auch davon die Rede, dass die §§ 57d und c ZVG wegfallen sollen. Ist das immer noch aktuell? Wie sieht es dann hier mit laufenden Verfahren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung aus? Das heißt: bei Verfahren, die vor der Änderung schon angeordnet waren, besteht eine Beschränkung des Kündigungrechts noch und bei danach angeordneten nicht mehr?

  • Ja fällt weg. Das Gesetz tritt in Kraft am Tag nach dem 2. Monat nach Verkündung. Das war der 14. oder 15.12. Das weis ich noch nicht genau. Ja und für den Übergang haben wir uns hier noch keine Gedanken gemacht.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Ja fällt weg. Das Gesetz tritt in Kraft am Tag nach dem 2. Monat nach Verkündung. Das war der 14. oder 15.12. Das weis ich noch nicht genau. Ja und für den Übergang haben wir uns hier noch keine Gedanken gemacht.


    @ Annett: 2. Monat nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, die fehlt wohl noch



    Nicht ganz: das 2. Justizmodernisierungsgesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Abweichend hiervon treten die Änderungen des ZVG am ersten Tag d. 2. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
    :klugschei

    Mit den weiteren Ausnahmen hab' ich mich noch nicht befasst, weil noch längerer Zeitraum bis zum Inkrafttreten.

    Zur Anwendung der Änderungen auf laufende Verfahren gilt. "Was wollte der Dichter uns hiermit sagen?"

    :guckstduhhttps://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=6204

  • ....

    macht Euch nicht zu viele Sorgen:

    was wurden wir aufgescheucht, als die Gl.-Vertreter offiziell nicht mehr mitbieten durften:strecker

    Inzwischen hat sich die Sachlage beruhigt und Gl.-Vertreter mit bekundetem Erwerbsinteresse oder erwachsene Haus- oder Gerichtsgenossen bieten zwecks Wegfall der 5/10 Grenze.;)

    Einige Amts- und Landgerichte haben nicht die Meinung des BGH übernommen etc.

    Auch die "unbare" sicherheitsleistung wird sich schneller als wir denken
    einspielen:daumenrau

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

  • Also ich erwarte grundsätzlich immer lieber das Schlimmste und lasse mich dann positiv überraschen.
    Also mal sehen ...


    Ich behaupte mal, ich werde leiden. Bisher wurden 99 % der Sicherheitsleistungen in bar erbracht. Viele Profibieter, die von Termin zu Termin jumpen, teilweise am gleichen Tag. Die werden sich doch nicht für 100.000 nde EUR. Schecks besorgen oder entsprechend überweisen. Bei letzterer Variante dürfte das Geld erstmal 1 Monat futsch sein. Nein danke, bin zur Zeit bedient.

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