Ermittlungsverfahren gegen Türsteher wegen Körperverletzung wird eingestellt, da die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentl. Interesse liege.
StA verweist auf die Privatklage, mit vorgeschaltetem Sühneversuch.
Muss man diesen Weg der Privatklage gehen oder kann man auch einfach eine ganz normale Zivilklage (ohne Sühneversuch) einreichen ?