Habe folgenden Fall übernommen:
Nachlasspflegschaft wurde eingerichtet. Der Nachlasspfleger hat diverse Nachlassgegenstände (PKW, Münzen, Briefmarken) veräußert. Dem Erlös von ca. 5.000 € stehen jedoch Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 8.000 € gegenüber.
Alle Gläubiger sind mit einer quotenmäßigen Befriedigung einverstanden. Der Nachlasspfleger fragt nun nach, ob er entsprechend an die Gläubiger auszahlen kann.
Nun meine Fragen:
Ein Aufgebot bzgl. der Nachlassgläubiger ist nicht erfolgt. Kann man darauf verzichten? Es sind bei Sichtung des Nachlasses nur 3 Gläubiger aufgetaucht, diese wurden berücksichtigt.
Wie sieht es mit der Vergütung für den Nachlasspfleger aus? Bei dieser Vorgehensweise bleibt aus dem Nachlass ja nichts mehr übrig. Kann ich dann am Ende die ganze Vergütung aus der Staatskasse auszahlen?