Hallo!
Ich habe eine Frage:
In meinem Betreuungsfall sind 2 Betreuer bestellt. (Im Beschluss steht nichts besonderes drin, sondern nur: Zum Betreuer werden bestellt A und B. Aufgabenkreis: sämtliche Angelegenheiten…)
Verstehe ich § 1812 III BGB jetzt richtig, dass ich in diesem Fall dann keine Genehmigung nach § 1812 BGB (bzw. dann auch nicht nach § 1825) machen muss, da ich ja 2 Betreuer habe, die die Betreuung gemeinschaftlich führen?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.