Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
der Rechtsanwalt hat zuvor eine Beratungshilfe iHv 99,96€ erhalten.
Jetzt reicht er einen VKH-Vergütungsantrag ein und rechnet die gesamten 99,96€ an, allerdings erst nachdem er die Umsatzsteuer ohne Anrechnungauf die VKH Vergütung draufaddiert hat.
Meine Frage ist, wir die Beratungshilfegebühr angerechnet und wenn ja, an welcher Stelle und ich welcher Höhe? Direkt bei der Verfahrengebühr oder ist es auch wie oben erläutert möglich?
Herzlichen Dank im Voraus!