Habe folgendes Problem:
Der Schuldner ist 2010 während der WVP verstorben; das Verfahren ist durch den Tod beendet.
Jetzt meldet sich gerade die ehemalige kontoführende Bank des Schuldners und teilt mit, dass auf dem Konto noch Guthaben vorhanden ist. Was passiert jetzt hiermit? Auf die Kosten des Verfahrens, die aufgrund der damaligen Stundung aus der Staatskasse kamen, zahlen? Oder kann man nach dem Tod des Schuldners noch die Nachtragsverteilung anordnen lassen, damit die Gläubiger auch noch etwas bekommen?