Entzug der Fahrerlaubnis und Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17"

  • Hallo,

    ich habe ein Urteil zu vollstrecken:
    Dem Verurteilten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen.

    Der Verurteilte ist 17 und hat noch keinen Führerschein sondern nur eine Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17". Ist die Prüfbescheinigung damit eingezogen oder hätte das ausdrücklich ausgesprochen werden müssen?

  • Laut Aussage der Führerscheinstelle reicht es zur Einziehung der Prüfungsbescheinigung aus, wenn im Tenor der Führerschein eingezogen wird. Wünschenswert wäre es allerdings, wenn auch ausdrücklich noch die Bescheinigung eingezogen wird.

  • Hallo zusammen, ich habe den Fall jetzt auch zum ersten Mal... Fahrerlaubnis ist entzogen mit Sperre und der VU (gerade 18 geworden) hatte nur eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17.

    Was mache ich denn mit der Prüfungsbescheinigung? Genau wie einen Führerschein entwerten und an die Führersteinstelle schicken??

    Danke!

  • Hallo zusammen, ich habe den Fall jetzt auch zum ersten Mal... Fahrerlaubnis ist entzogen mit Sperre und der VU (gerade 18 geworden) hatte nur eine Prüfungsbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17.

    Was mache ich denn mit der Prüfungsbescheinigung? Genau wie einen Führerschein entwerten und an die Führersteinstelle schicken??

    Danke!

    Ja

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