Ich habe einen Vormund wegen pflichtwidrigen Verhaltens entlassen und einen Verein als neuen Vormund bestellt. Da die Entlassung ja mit Erlass wirksam wird, ist ja bereits der Verein Vormund. Dieser hat mir nun mitgeteilt, dass er seine Einwilligung gem. § 1796a BGB nicht erteilt hat und diese auch nicht erteilen wird. Diese Einwilligung ist uns bisher noch nie vorgelegen, allerdings muss sie laut Münchner Kommentar zu jeder Vormundschaft erteilt werden und kann nicht allgemein erteilt werden. Hintergrund ist der, dass der Verein keine Kapazitäten mehr hat, was uns jedoch nicht mitgeteilt wurde. Nun habe ich die Situation, dass ich momentan gar keinen Vormund habe. Noch dazu hat der alte Vormund gegen die Entlassung Beschwerde eingelegt.
Wie sollte ich nun weiter verfahren? Doch wohl zuerst einen neuen Vormund bestellen und dann über die Beschwerde entscheiden lassen?!