Hallo,
ich hoff mal, ich hab das richtige Unterforum erwischt:
Immer noch meine Strafabteilungsvertretungsmisere:
Der Angeklagte ist zu ner Bewährungsstrafe verurteilt worden, notwendige Auslagen der dem Verfahren beigetretenen Nebenklägerin hat er zu tragen. Jetzt hab ich hier den KFA vom Nebenklägervertreter, hätte ja also grundsätzlich nen KFB gegen den Verurteilten zu erstellen.
Jetzt liegt mir aber ein Beschluss vor, dass über das Vermögen des Verurteilten im April 2012 ein Insoverfahren eröffnet wurde.
Meine Frage: greift hier § 240 ZPO? Weil eigentlich betrifft das Verfahren ja nicht die Insolvenzmasse...