Es geht sicher letztlich darum, dass der Ausdruck des BA mittels Computerprogrammes erfolgt und der Name des zuständigen Rechtspflegers austomatisch erscheint.
Eleganter sieht dann sicher aus mit i. V. zu unterzeichnen als den Namen durchzustreichen und den eigenen handschriftlich zu vermerken.
Und selbst wenn man den Namen durchstreicht und den eigenen daneben hinschreibt, vermittelt das "i.V." demjenigen, der die Bestallung irgendwann vorgelegt bekommt, dann auch, weshalb da etwas handschriftlich geändert wurde.
Warum unterscheibt nicht die Servicekraft, welche die Bestallung ausdruckt diese?
Funktioniert bei der Bestellungsurkungen der Insolvenzverwalter doch auch.....
Das wurde hier vor einiger Zeit schon besprochen im Hinblick darauf, ob die Geschäftsstelle dies überhaupt unterschreiben darf.