Wenn der Anwalt nur die Festsetzung der Mindestgebühren beantragt, brauche ich ja keine Zustimmungserklärung des Mandanten. Kann ich dann auch die Fahrtkosten zum Termin und die Aktenversendungspauschale mit festsetzen? Und muss der Mandant seine Zustimmung (falls mehr beantragt wird) ausdrücklich auch zu den Auslagen erklären?
Und noch eine allgemeine Frage zu § 11 RVG: Wenn die Zustimmungserklärung nicht mit dem Antrag vorgelegt wird, fordert Ihr sie dann nach oder soll er den Antrag zurücknehmen?