Bescheid vor Ablauf der Widerspruchsfrist

  • Mahlzeit!

    Grundsachverhalt ist der Klassiker:

    BerH wegen Bescheid des Jobcenters, nachträglicher Antrag, Widerspruch wurde eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Akte wird vom Jobcenter übersandt mit der Bitte den Widerspruch innerhalb eines Monats zu begründen. Nach 3 Wochen wurde ein Widerspruchsbescheid erlassen und der Ablauf der gesetzten Frist nicht abgewartet.

    Die ASt.Vertr. beantragt nun natürlich 99,96 EUR mit der Begründung, dass Sie ja den Widerspruch noch begründet hätte, wenn man denn die Frist eingehalten hätte.

    Habe ich hier eine notwendige Vertretung oder bleibt es bei der Standartlösung "Keine Begründung, keine notwendige Vertretung."

    Danke für eure Meinungen.

  • Die ASt.Vertr. beantragt nun natürlich 99,96 EUR mit der Begründung, dass Sie ja den Widerspruch noch begründet hätte, wenn man denn die Frist eingehalten hätte.

    Habe ich hier eine notwendige Vertretung oder bleibt es bei der Standartlösung "Keine Begründung, keine notwendige Vertretung."

    Danke für eure Meinungen.

    Ich würde es davon abhängig machen, WOMIT die RAin den Widerspruch hätte begründen wollen. Die reine Angabe, DASS sie es machen wollte, reicht m. E. nicht aus.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Warum ist sie nicht gegen die Nichteinhaltung der gesetzlichen Widerspruchsfrist durch das Jobcenter vorgegangen? Allein für das Schreiben hätte ich die Geschäftsgebühr gegeben. Wenn sie aber nichts getan hat, bleibt es bei der von dir genannten Standardlösung: Nur für die Einlegung des Widerspruchs gibt es keine Geschäftsgebühr, da einen unbegründeten Widerspruch der Ast. selbst einlegen kann.

  • Was passiert wäre wenn.... ist für die Entscheidung unerheblich. Eine fristwahrende Einlegung des Widerspruchs ist und bleibt nicht notwendig. Immerhin hätte er die Gebühr auch nicht erhalten, wenn zunächst der Mandant fristwahrend Widerspruch eingelegt und die Behörde vor Ablauf der Begründungsfrist entschieden hätte.

  • Die ASt.Vertr. beantragt nun natürlich 99,96 EUR mit der Begründung, dass Sie ja den Widerspruch noch begründet hätte, wenn man denn die Frist eingehalten hätte.

    Habe ich hier eine notwendige Vertretung oder bleibt es bei der Standartlösung "Keine Begründung, keine notwendige Vertretung."

    Danke für eure Meinungen.

    Ich würde es davon abhängig machen, WOMIT die RAin den Widerspruch hätte begründen wollen. Die reine Angabe, DASS sie es machen wollte, reicht m. E. nicht aus.

    Das sehe ich auch so und gehe sogar noch einen Schritt weiter. Wenn die Akten angefordert wurden, war ggf. zum Zeitpunkt der Beauftragung noch nicht einmal ein tatsächliches rechtliches Problem vorhanden. Allein für die Überprüfung eines Bescheides gibt es überhaupt keine (nachträgliche) BerHilfe.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…weise-RAST-BerH #14

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!