Vermögensverzeichns bei Bestellung des Ersatzbetreuers zum Hauptbetreuer

  • hallo,

    der bisherige Ersatzbetreuer , der auch die Vermögenssorge innehatte , wird zum Hauptbetreuer bestellt. Ist ein Vermögensverzeichnis zum Stichtag der Bestellung erforderlich ?

  • Ich würde mir eins einreichen lassen.

    Bisher war er doch nur zeitweilig tätig oder verwechsel ich das mit dem Verhinderungsbetreuer? :gruebel:

    Jedenfalls hat er jetzt einen Berichtszeitraum einzuhalten und zu Beginn seiner Tätigkeit als Hauptbetreuer würde ich schon gerne den aktuellen Stand wissen...

    Wenn kein Wind geht, dann rudere!
    (polnisches Sprichwort)

  • Bei gleichen Sachverhalt stellt sich die Frage , ob eine erneute Verpflichtung stattfinden muß.Der vorherige Hauptbetreuer war befreit.Die Ersatzbetreuerin , die unmehr Hauptbetreurerin ist , ist nicht befreite Betreuerin.

  • Ich gehe da so vor: ehemaligen Hauptbetreuer die Schlussrechnung einreichen lassen.

    Vermögensverzeichnis mit Stichtag Bestellung zum Hauptbetreuer durch neuen Betreuer vorlegen lassen.

    Ausdrückliche Mitteilung, dass eine Rechnungslegung jährlich zu erfolgen hat an den neuen Betreuer. Dabei die entsprechenden Vordrucke mitsenden und darauf hinweisen, dass die Rechnungslegung alle Einnahmen und Ausgaben enthalten muss und den Tipp geben, diese Aufstellungen täglich zu führen. Mit Hinweis: Bei Fragen rufen Sie bitte an oder vereinbaren einen Termin.

    Bei mir rufen Sie dann entweder schnell an und machen den Wechsel durch Antrag beim Richter rückgängig (falls der Wechselgrund es zulässt) oder wollen sich das genau erklären lassen und machen einen Termin.
    Und wenige melden sich gar nicht darauf, bekommen aber die Rechnungslegung hin.

    Eine nochmalige Verpflichtung mache ich nicht, da ich in meinen Verpflichtungen unabhängig vom Aufgabenkreis alles erkläre und da ich ja die Möglichkeit gebe, es sich erklären zu lassen.
    Durch das Zusenden der Formulare und den Hinweis ergeben sich Fragen oder eben auch nicht.

  • Ich gehe da so vor: ehemaligen Hauptbetreuer die Schlussrechnung einreichen lassen.

    Vermögensverzeichnis mit Stichtag Bestellung zum Hauptbetreuer durch neuen Betreuer vorlegen lassen.

    Ausdrückliche Mitteilung, dass eine Rechnungslegung jährlich zu erfolgen hat an den neuen Betreuer. Dabei die entsprechenden Vordrucke mitsenden und darauf hinweisen, dass die Rechnungslegung alle Einnahmen und Ausgaben enthalten muss und den Tipp geben, diese Aufstellungen täglich zu führen. Mit Hinweis: Bei Fragen rufen Sie bitte an oder vereinbaren einen Termin.

    Bei mir rufen Sie dann entweder schnell an und machen den Wechsel durch Antrag beim Richter rückgängig (falls der Wechselgrund es zulässt) oder wollen sich das genau erklären lassen und machen einen Termin.
    Und wenige melden sich gar nicht darauf, bekommen aber die Rechnungslegung hin.

    Eine nochmalige Verpflichtung mache ich nicht, da ich in meinen Verpflichtungen unabhängig vom Aufgabenkreis alles erkläre und da ich ja die Möglichkeit gebe, es sich erklären zu lassen.
    Durch das Zusenden der Formulare und den Hinweis ergeben sich Fragen oder eben auch nicht.


    :daumenrau

  • Wie bereits vom Insulaner beschrieben, ist maßgeblich, was der bisherige Ergänzungsbetreuer bei seiner damaligen Verpflichtung mitgenommen hat.
    Je nach dessen Alter und Betreuungserfahrung würde ich im Einzelfall entscheiden, ob ich zu einem erneuten Gespräch tendiere oder das vom Schreibtisch aus organisiere.

    Wichtig wäre mir (auch für weitere Bearbeiter der Akte), dass die Verpflichtung zur Rechnungslegung in der Akte irgendwo dokumentiert ist.
    Es kann ja dem aktuellen Hauptbetreuer auch anheim gestellt werden, bei Gelegenheit mal beim Betreuungsgericht aufzuschlagen.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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