Grundstückkaufvertrag

  • Hallo,

    der Betreute ist seit 3 Jahren im Pflegeheim. Nunmehr wurde ein Käufer für sein Haus gefunden.

    Bei der Anhörung zum Kaufvertrag machte der Betreute einen klaren Eindruck. Er bestand darauf, in sein Haus zurück zu kehren. Er sagte ausdrücklich: "Mein Haus wird nicht verkauft"

    Problematisch ist, dass der Betreute im Rollstuhl sitzt und es sich bei dem Haus nicht um einen Bungalow handelt. Die bewohnbaren Räume befinden sich im Obergeschoss. Ein Probewohnen scheiterte nach Angaben des Betreuten daran, dass ihm keine Essen geliefert wurde. Die Pflegerin teilte mit, dass sie den Betroffenen noch nie ohne Rollstuhl gesehen hat.

    Der Landkreis hat den Grundbesitz bereits belastet, da die Heimkosten gedeckt werden müssen.

    Wie würdet ihr weiter vorgehen? Würdet ihr den Hausverkauf gegen den Willen des Betreuten genehmigen? Ich habe erst nochmal eine ärztliche Stellungnahme angefordert und den Betreuer gefragt, aus welchem Grund das Probewohnen gescheitert ist.

  • Hallo Marion,

    also gegen seinen Willen - erstmal nein.
    Ich würde natürlich die Begutachtung und deren Ergebnis abwarten.
    Hast Du den Betroffenen bei der Anhörung gefragt, wie er sich die weitere Organisation seiner Haushaltsführung vorstellt ( Essen, Reinigung, etc.) ? Wie hat er das bisher organisiert ? Gab es Probleme ?
    Was kann der Betreuer an Erkenntnissen hierzu beitragen ?
    Wie Du sagst, würde ich natürlich auch abklären, warum letztendlich das Probewohnen schiefgegangen ist .
    Also : erstmal abwarten, weiter recherchieren und am Ball bleiben.

  • Die Rückkehr in die eigene Wohnung muss auf Dauer ausgeschlossen sein. Ob der Betreute in seinem Haus leben kann ist durch ein Gutachten zu klären.

  • Ein Gutachten würde ich nicht anfordern.

    Zunächst sollte jedoch der Betreuer konkret vortragen und nachweisen, weshalb das Probewohnen scheiterte, insbesondere weshalb es mit der Essenslieferung nicht klappte und wie viele Anbieter getestet wurden. Nur weil sich ein Lieferant vielleicht blöd anstellt, kann man dies ja wohl nicht als Grund für die Heimaufnahme bzw. den Hausverkauf heranziehen.

    Dass der Betroffene dauerhaft im Rollstuhl sitzt, ist jedenfalls kein Hindernis zu Hause zu leben, selbst wenn die bewohnbaren Räume im Obergeschoss liegen.

    Dem Betroffenen muss dann allerdings klar sein, dass er im Regelfall das Haus nicht verlassen kann. Je nach geistigem Zustand des Betroffenen bedarf es dann ggf. auch eines einfach zu bedienenden Notrufsystems, damit er bei Krankheit, Unfall, Feuer o. ä. Hilfe herbeiholen kann, sofern die Bedienung eines normalen Telefons dem Betroffenen nicht möglich ist.

    Hier muss also schon einiges zusammenkommen, um gegen den klaren Willen des Betroffenen entscheiden zu können.

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