Schuldenbereinigungsverfahren, gerichtlich

  • Hallo,

    folgender Fall: Von einem Trio Rechtsanwalt-Finanzberater-Schuldner wurde ein Schuldenbereinigungsverfahren beantragt, das außergerichtlich die Summen- und Kopfmehrheit hatte. Um die Zustimmung der restlichen Gläubiger einzuholen, ist das gerichtliche SBP-V eingeleitet worden. Dabei ist der Hauptgläubiger,die Bank, umgefallen, so dass noch eine Kopf-, aber keine Summenmehrheit besteht.

    Der Finanzberater hat folgende Vorschläge für die Lösung des Problems:

    1. Den Antrag, über den noch nicht entschieden ist, zurückziehen und neuen Antrag, aber ohne den Hauptgläubiger einreichen, da hier Aussonderungsrecht wegen der Grundschuld gegeben ist. Damit würde die Summenmehrheit wieder erreicht.

    2. Der Finanzberater stellt sich vor, das ganze Prozedere zu 1. unbürokratisch abzukürzen, indem aus dem derzeit vorliegenden SBP der Hauptgläubiger wegen seines Aussonderungssrechtes entfernt wird, um so wieder die Summenmehrheit zu erreichen.

    Lässt sich dies realisieren ? Liegen hierzu gerichtliche Entscheidungen vor ? Hat jemand schon spezifische Erfahrungen mit diesen Möglichkeiten?

  • Zu diesem Geniestreich, zudem man sicher auch noch die Haftpflicht des Rechtsanwalts hinzuziehen sollte, wird es hier wohl keine erschöpfende Antwort geben.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich verstehe nicht, warum der Hauptgläubiger von dem Schuldnervertreter herausgenommen werden soll. Die Insolvenz/Schuldenbereinigung dient der Befriedigung aller Gläubiger. Dabei spielt das Aussonderungsrecht erst einmal keine Rolle.
    Was ist, wenn der Hauptgläubiger durch die Aussonderung nicht vollständig befriedigt wird und sodann mit dem Restbetrag an der Schuldenbereinigung bzw. Insolvenz teilnehmen will und logischerweise auch darf. Ich habe jetzt zwar keine Rechtsprechung gewälzt, sehe aber arge Probleme darin, einen Gläubiger einfach mal außen vor zu lassen. Etwas anderes wäre es, wenn der Gläubiger auf weitere Rechte (nach Befriedigung aus der Aussonderung) freiwillig verzichtet und nichts mehr anmelden würde.

  • Lässt sich dies realisieren ?

    Bist Du der Rechtsanwalt, der Finanzberater oder der Schuldner? :teufel:

    Vielleicht alles zusammen... :teufel::teufel::teufel: Man erlebt ja heutzutage einiges.

    Seien wir wieder ernsthaft: In der Berufsbezeichnung steht Anwärter. Wollen wir es mal glauben. Vielleicht ist diese Konstellation eine Aufgabe aus dem Unterricht? Oder es gibt in der Praxis tatsächlich so eine Akte? :gruebel: In beiden Fällen wäre es doch aber sinnvoller (wegen der Lerneffekts), sich Gedanken über eine Lösung zu machen und diese dann mit dem Ausbilder zu besprechen. Als Anwärter wird wohl kaum eine "richtige" (Richtig gibt es meistens im Recht ohnehin nicht. Wozu heißt es denn auch immer: Kommt darauf an?) oder gar perfekte Lösung von schamba erwartet werden. Der Weg dürfte wohl das Ziel sein.
    Vielleicht kann schamba selbst einen Lösungsvorschlag bzw. seine Gedanken dartun...

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