Darlehn für Enkeltochter der Betreuten

  • Die Betreute hat noch 2 Monate vor Einrichtung der Betreuung ein Darlehn aufgenommen. Nach Angabe der Betreuerin (Tochter) wurde dieses für die Enkelin aufgenommen.
    Im VV wird dieses nun unter "Schulden" aufgeführt.

    Ich bin mir unsicher.
    Würdet ihr das einfach so laufen lassen, weil es ja vor Betreuung eingefädelt wurde?
    Spielt es eine Rolle wer die Raten zahlt (zumindest für die Beurteilung wessen Schulden das sind)? Interessiert mich überhaupt der Grund für das Darlehn? Es hätte ja genausogut für Möbel oder dgl. sein können.

    Ich hätte hier gern mal eine kleine Rückmeldung von euch.

    Danke

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Kommt drauf an was vereinbart wurde. Sollte es sich um ein Geschenk für die Enkelin handeln? Falls nein, wäre die Summe m.E. zusätzlich noch unter "Forderungen" einzutragen (Darlehen der Betreuten an Enkelin).

    Falls Betreute selbst gehandelt hat und gf war, würde ich nichts weiter veranlassen.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • "ob es Geschenk sein sollte oder nicht, muss ich mal noch ermitteln. "

    Ich glaube nicht, dass das ein Geschenk sein sollte. Das sieht mir nach Bürge aus, vielleicht hat die Enkelin kein Darlehen von der Bank erhalten und Oma wurde bearbeitet.

  • Wenn das Darlehen für die Enkelin von der Betroffenen noch aufgenommen wurde als sie geschäftsfähig war, würde ich nichts unternehmen. Wenn natürlich im Ga steht, es liegt schon eine jahrelange Demenz vor, würde ich der Sache weiter nachgehen (Rückabwicklung möglich? Übernahme der Raten durch die Enkelin? etc.). Was genau geht und am Besten ist, kann man ohne Kenntnis des Vertrages und der Umstände des Abschlusses schlecht sagen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Die Betreuerin teilte mit nun mit, dass sich nicht eindeutig sagen lässt, ob das Darlehen ein Geschenk war. lt. Aussage der Enkelin sollte es wohl ein Geschenk sein, dass sie aber nicht annehmen wollte. Es sollte später darüber noch einmal gesprochen werden, wie und wann sie Geld zurückzahlt, aber dazu kam es nicht mehr, schriftlich gibt es keine Vereinbarungen und nun kann die Betroffene sich nicht mehr verlässlich dazu äußern.

    Würdet ihr das da trotzdem nun so auf sich beruhen lassen, quasi eben als von der Betroffenen gewollten Schenkung? Muss ich ja wohl, oder?


    Danke noch mal

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ob und was da gegen wen unternommen wird ist Sache des Betreuers bzw. eines Ergänzungsbetreuers, die Betreuerin soll in einem Zwischenbericht kurz auf die Sache eingehen und seine Entscheidung begründen, da hier keine eindeutige Aussage getroffen werden kann würde ich sagen, dass nichts weiter veranlasst ist solange der Lebensunterhalt der Betreuten gesichert ist.
    Da die Enkelin aber sowieso zurückzahlen will, kann der zu bestellende Eränzungsbetreuer da auch gleich was schriftliches vereinbaren.


    Auf der Geschäftsfähigkeit würde ich nicht lange herumreiten, das war zunächst eine Sache zwischen Bank und Betreuter, die Darlehensaufnahme ist rum, das Ding ist in der Welt, das rückabzuwickeln könnte schwierig und mühselig werden.

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